Scroll Top

E-Government: Handyparken in Paderborn

In der NJW 2005 S. 2645 ff nimmt der Verwaltungsdezernent Jürgen Wohlfarth die rechtliche Seite des Handyparkens unter die Lupe.

Durch die bis zum 31.12.2007 befristete Ausnahmeverordnung (zu den Vorschriften der StVO, erlassen am 28.01.2005, ergänzt § 13 StVO) können im Geltungsbereich von Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkdauer und Zahlung der Parkgebühr Alternativsysteme wie Taschenparkuhr und Mobiltelefon […] zugelassen werden.

Diese Form von E-Government wird auch G2C ( Government-to- Citizen) g9;buy diflucan'>buy diflucan

enannt.

Paderborn hat hier eine Vorreiterstellung eingenommen – seit dem 17. Juni kann auf sämtlichen öffentlichen Parkplätzen innerhalb des Inneren Rings in Paderborn mit dem Handy geparkt werden. Voraussetzung ist die vorherige Registrierung über das Internet. Die Parkgebühr wird im 3- Minuten Takt abgerechnet und am Ende des Monats per Bankeinzug abgerechnet. Die Lösung wurde vom lokalen IT-Dienstleister SBS umgesetzt.

So sieht dann ein Parkschild in Paderborn aus :Parkschild