In der NJW 2005 S. 2645 ff nimmt der Verwaltungsdezernent Jürgen Wohlfarth die rechtliche Seite des Handyparkens unter die Lupe.
Durch die bis zum 31.12.2007 befristete Ausnahmeverordnung (zu den Vorschriften der StVO, erlassen am 28.01.2005, ergänzt § 13 StVO) können im Geltungsbereich von Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkdauer und Zahlung der Parkgebühr Alternativsysteme wie Taschenparkuhr und Mobiltelefon […] zugelassen werden.
Diese Form von E-Government wird auch G2C ( Government-to- Citizen) g9;buy diflucan'>buy diflucan