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Einführung Gebührenrecht

Eine sehr schöne Einführung zum Gebührenrecht für den Laien kann man unter domainundrecht.de lesen.

Hier informiert Daniel Dingeldey anhand des Beispiels Domainstreitigkeit die Kosten eines beauftragten Rechtsanwaltes und für eine sog. Erstberatung.

Sehr schön ist dabei beschrieben, dass sich die Gebühren eines Rechtsanwaltes am Gegenstandswert (dem wirtschaftlichen Interesse) orientieren und nicht an dem konkreten Aufwand, der betrieben wird.

Da fällt mir eine Mandantin ein, die meine Gebührenrechnung eher als Informationsschreiben ansah und meinte, dass eine Einigung nun schon nach meinem ersten Schriftsatz zustande kam und deswegen die Rechnung doch wohl nicht so hoch sein könnte, wenn meine rechtlichen Ausführungen sich auf 2 Seiten beschränken. Schade, dass der positive Ausgang dabei vollständig unter den Tisch gefallen ist.