Ich hatte bereits in einem Fall berichtet, dass der Forenbetreiber haftet, wenn strafbare Inhalte gepostet werden und diese nach seiner Kenntnisnahme nicht umgehend gelöscht werden.
Markus Schickore berichtet heute bei heise online über einen aktuellen Fall vor dem AG Marburg, indem sich diesmal der Übeltäter selbst für das Bereitstellen privater Sex-Videos in Tauschbörsen verantworten muss. Angesichts des Aufgebotes habe der Angeklagte die Flucht ergriffen. Die Betroffene hat Schmerzengeldansprüche geltend gemacht.