Rechtsanwalt Thomas von Olnhausen hat sich mit dem Thema der (Un-)Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Probeabos im Falle der automatischen Verlängerung beschäftigt. “Eine zur Zeit zu beobachtende Unsitte ist die Bewerbung von kostenlosen Probezugängen bzw. Probeabos bei einigen Internetportalen, bei welchen sich erst nach intensiver Lektüre der AGB herausstellt, daß diese sich nach Ablauf einer Frist von zwei oder vier Wochen zu einem bestimmten monatlichen Nutzungsbetrag automatisch verlängern. Mehr…