Das Bundesverfassungsgericht hat dies heute in seiner Entscheidung (Az.:.2 BvR 581/01) zu einer Verfassungsbeschwerde verkündet! Das Gericht hat die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen und entschieden, dass § 100c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO es grundsätzlich erlaubt, GPS-Systeme (Global Positioning System) zur Observation einzusetzen.
Pressemitteilung des BVerfG
Urteil des BVerfG
Pressemitteilung des BMJ