Ein Software-Unternehmen ist nicht verpflichtet, die übernommene Wartung von Software zeitlich unbegrenzt wahrzunehmen. Das entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem heute bekannt gewordenen Urteil. Vielmehr dürfe das Unternehmen aus dem Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen aussteigen. Die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechts sei nicht rechtswidrig (Az.: 1 U 1009/04)
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