IT-Blawg

Flop: Fahndung via SMS

Netzeitung teilt mit, dass das Pilotprojekt der Polizeidirektion Lüneburg “SMS-Fahndung” nach 6 Monaten eingestellt wurde.

Die Initiative SMS-Fahndung wurde im Februar 2004 zur Kriminalitätsbekämpfung vom Bundesinnenministerium ins Leben gerufen.

Datenschutz und Fahndung: Die Weitergabe von Fahndungsinformationen wie Personenbeschreibungen flüchtiger Straftäter oder auch von amtlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen an bestimmte Bevölkerungsgruppen via Mobilfunk-SMS oder sonstiger Medien ist eine Öffentlichkeitsfahndung. Sie verfolgt das Ziel, Hinweise aus der Bevölkerung zu tatrelevanten Wahrnehmungen zu erhalten. Die rechtlichen Voraussetzungen für diese Maßnahme ergeben sich aus den §§ 131 ff. StPO bzw. auch aus den jeweiligen Sicherheits- und Ordnungsgesetzen der Länder. Die Polizei ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften verantwortlich.

Kraft Gesetzes ist eine Öffentlichkeitsfahndung i.d.R. nur bei schweren Straftaten zulässig. Daher löst die Polizei SMS-Fahndungen nur in besonderen Fällen aus. Sie werden also nicht ständig Fahndungs-Nachrichten erhalten.

Wer Lust hat an dem Projekt teilzunehmen sollte sich beim Bundeskriminalamt (BKA) informieren und registrieren. Hiernach sind vorrangig die Bürgerinnen und Bürger angesprochen, die sich berufsbedingt im öffentlichen Raum bewegen und im Rahmen dessen oftmals erheblich schneller als die Polizei hilfreiche Wahrnehmungen machen. Es dürfte jedoch nur noch wenige Dienststellen geben, die eine SMS-Fahndung anbieten.

Allgemeine Rechtsinformationen, Datenschutz, Strafrecht, Telekommunikation » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 6. Jun 2005

Strafbarkeit von Phishing II

Nach einigen Irrungen und Wirrungen folgt nun eine Darstellung einiger (nicht unwichtiger) Stimmen und Meinungen zur Problematik der Strafbarkeit von Phishing:

Damit alle dieselbe Ausgangslage haben: hier nochmal die Definition, Begriffsbeschreibung und Methode via Wikipedia:
“Phishing ist der Oberbegriff für illegale [Kommentar: das wollen wir erst einmal feststellen] Versuche weitgestreut Anwendern Zugangsdaten (Loginnamen plus Passworte) für sicherheitsrelevante Bereiche zu entlocken. … Die Bezeichnung Phishing leitet sich vom Fischen (engl.: fishing) nach persönlichen Daten ab. Die Ersetzung von F durch Ph ist dabei eine im Insider-Jargon (Leetspeak) häufig verwendete Verfremdung. Es könnte unter Umständen sein, dass der Ausdruck auch auf password harvesting fishing zurückführbar ist… Im Allgemeinen ist eine Phishing-Attacke mit einem Massenversand von E-Mail verbunden. Im Text der E-Mail wird der Empfänger aufgefordert eine Website zu besuchen welche zur Eingabe seiner Zugangsdaten auffordert. Folgt er dieser Aufforderung gelangen seine Zugangsdaten in die Hände der Urheber der Phishing-Attacke.”

Nun zu der strafrechtlichen Seite:

Dr. Andreas Popp hat sich in der NJW 2004, 3517-3518 dahingehend geäußert, dass eine Strafbarkeit allein aufgrund des Phishing-Vorgangs nicht vorliegt. Er lehnt eine Strafbarkeit aus § 263 StGB ab, weil die Herausgabe persönlicher Zugangsdaten noch keine unmittelbare vermögensmindernde Wirkung habe. an dieser stelle sei der Gasmann-Fall zitiert: Der Gasmann verschafft sich durch Schwindeln Zutritt zur Wohnung, um dort einen Diebstahl zu verwirklichen. Diebstahl (§242) wird ebenfalls verneint, weil Daten keine Sachen sind. Etwas mehr diskutiert wird die Frage, ob § 202 a StGB einschlägig ist. Eine Parallele wird zum sog. Spoofing gezogen, bei dem der Täter einen Rechner z.B. mit gefälschter IP-Adresse einsetzt, um ihn so unter falsche Identität in ein fremdes Netzwerk eingliedern zu können. Letzendlich wird jedoch auch dieser Tatbestand verneint, da der Täter die Daten vom Phishing Opfer selbst erhält.

BITKOM-Positionspapier zur fehlenden Strafbarkeit von Phishing. Der BITKOM hat zudem ein Informationspapier zum Thema Phishing veröffentlicht, welches zum Ausdruck bringt, dass Phishing nicht strafbar sei.

Einzelne Stellungnahmen können auch zum Gesetzesentwurf des sog. ANTI-SPAM-Gesetzes entnommen werden.

Die Mindermeinung, es bedürfe keiner neuen gesetzlichen Regelung, weil das Phishing bereits strafbar sei, vertritt Herr Ass. Roman G. Weber, LL.: “Ungeachtet der aufgezeigten dogmatischen und praktischen Probleme hat sich zeigen lassen, dass das deutsche Strafrecht in seiner jetzigen Form das Internetphishing sanktioniert. Aus materielltatbestandlicher Sicht steht der Strafverfolgung durch die bundesdeutsche Justiz auch die bewusst von den Tätern gewählte Überschreitung der Staatsgrenzen nicht im Wege. Ob dies jedoch ausreicht, um eine effektive Sanktionierung der aus dem Ausland handelnden Täter zu erreichen, muss wegen des Dilemmas der die Staatsgrenzen überschreitenden Verfolgungsmöglichkeiten bezweifelt werden.”

Allgemeine Rechtsinformationen, Strafrecht » | 2 Kommentare »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 2. Jun 2005

Strafbarkeit von Phishing

Die britische Regierung plant, in einem neuen Gesetz Internetkriminalität zu bestrafen, darunter auch das sog. Phishing. Mehr…

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert, dass in Deutschland Phishing-Attacken unter Strafe gestellt werden. Mehr…

Da stellt sich doch die Frage, wo das Problem unseres Strafgesetzes liegt. Ich denke, dass bereits § 202 a StGB Phishing unter Strafe stellt.

§ 202 a StGB:
(1)Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Von der CDU/ CSU kann also nur gemeint sein, dass bereits der Versuch des Phishings unter Strafe gestellt werden soll. Dies ist nach aktuellem Recht noch nicht der Fall, da § 202a StGB lediglich ein Vergehen darstellt und die Versuchsstrafbarkeit nicht ausdrücklich bestimmt ist.

Allgemeine Rechtsinformationen, Strafrecht, Telekommunikation » | 6 Kommentare »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 1. Jun 2005

Registrierungspflicht für Webseitenbetreiber in China

In China sollen sich bis Ende Mai sämtliche Webseitenbetreiber registriert haben. Alle, die das bis dahin nicht getan haben, werden abgeschaltet. Mehr bei netzeitung

Weitere Informationen über die Kontrolle Chinas über das Internet bei Telepolis.

Allgemeine Rechtsinformationen » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 31. Mai 2005

Online-Werbung wächst kontinuierlich weiter

Die Onlinewerbeumsätze wachsen kontinuierlich weiter. Das belegen die neuen Zahlen der Nielsen Online-Werbeumsatzstatistik. So lagen die Umsätze in diesem Jahr in jedem Monat deutlich über dem Niveau des jeweiligen Vorjahresmonats. Auch im April lagen die Umsätze für die klassische Online-Werbung mit 26,6 Millionen Euro wieder elf Prozent über denen des April 2004. Somit steigen die Umsätze ununterbrochen seit September des vergangenen Jahres. Mehr beim Bundesverband für digitale Wirtschaft (BVDW)…

Allgemeine Rechtsinformationen » | 1 Kommentar »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 30. Mai 2005

Klage gegen Yahoo auf 3 Mio. $ Schadensersatz

Eine Frau verklagt Yahoo auf Zahlung von Schadensersatz , weil trotz behaupteter Zusage durch Yahoo die in Ihrem Namen angelegten Nacktphotos nicht gelöscht worden sind. Ihr Ex-Freund ist der Urheber dieser schamlosen Aktion.

Zum Artikel bei Spiegel online.

Allgemeine Rechtsinformationen, Telekommunikation, Vertragsrecht » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 30. Mai 2005

E-Voting in Frankreich über die EU-Verfassung

Zur elektronischen Stimmabgabe bei der für den heutigen Sonntag, angesetzten Volksabstimmung über die Ratifizierung der EU-Verfassung sind die Bürger in Teilen Frankreichs aufgerufen. In Wahllokalen von über 50 Gemeinden stehen Wahlcomputer mit Touchscreen — aber nicht überall zählen die elektronischen Stimmen auch zum offiziellen Wahlergebnis. Die erste gültige, komplett elektronische Wahl in Frankreich gab es vergangenes Jahr in Brest. Doch das Projekt war und ist umstritten.
Mehr dazu bei heise.de

Allgemeine Rechtsinformationen » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 29. Mai 2005

Verbraucherschützer gegen Medikamentenvertrieb über Online-Auktionen

Der Verkauf von Medikamenten über Internet-Auktionshäuser nimmt nach Ansicht der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale immer gefährlichere Züge an. So würden Apotheken mit ihrem Angebot von Schmerz-, Schlaf- und Grippemitteln in Online-Versteigerungen häufig gegen gesetzliche Bestimmungen und Beratungsstandards verstoßen. Auch der illegale Verkauf von Pillen durch Privatleute floriere im Netz, teilten die Verbraucherschützer am heutigen Mittwoch in Düsseldorf mit.
Mehr dazu bei heise.de

Allgemeine Rechtsinformationen, E-Commerce » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 29. Mai 2005

OLG Hamm: Verbraucherschutz

In einer aktuellen Entscheidung (14.04.2005 – 4 U 2/05 -) hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm einem Verkäufer untersagt, im geschäftlichen Verkehr Verbraucher im Internet zur Abgabe von Bestellungen aufzufordern, wenn auf der Internetseite auf das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nur unter dem Punkt “mich” in der Rubrik “Angaben zum Verkäufer” hingewiesen wird.
Diesen Hinweis hielt das Oberlandesgericht für nicht ausreichend. Auf das Widerrufsrecht eines Verbrauchers müsse vielmehr klar und verständlich hingewiesen werden.

Zur Pressemitteilung via Kanzlei Dr. Bahr.

Allgemeine Rechtsinformationen, E-Commerce » | 1 Kommentar »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 29. Mai 2005

Verschlüsselungsprogramm als Verbrechensindiz

Ein Berufungsgericht in Minesota hat nun entschieden, dass lediglich die Existenz eines Verschlüsselungsprogrammes auf dem Rechner als ein Indiz für eine kriminelle Absicht gedeutet werden kann. via JIPS / Nachrichten

Dieses Urteil wäre mE. mit deutschen Rechtsstaatsprinzipien nicht zu vereinbaren. Auch, wenn hier die Verschlüsselung nicht als Beweis, sondern lediglich als Indiz herangezogen wurde. Ein Indiz (Anzeichen) stellt lediglich einen mittelbaren Beweis dar. Hierbei lässt eine Tatsache einen Rückschluss auf die beweisbedürftige Tatsache zu.

Allgemeine Rechtsinformationen, Strafrecht » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 29. Mai 2005

Seite 29 von 35« Anfang...2728293031...Ende »

Weitere Beiträge in den Archiven

Zum Seitenbeginn