Scroll Top

Verschlüsselungsprogramm als Verbrechensindiz

Ein Berufungsgericht in Minesota hat nun entschieden, dass lediglich die Existenz eines Verschlüsselungsprogrammes auf dem Rechner als ein Indiz für eine kriminelle Absicht gedeutet werden kann. via JIPS / Nachrichten

Dieses Urteil wäre mE. mit deutschen Rechtsstaatsprinzipien nicht zu vereinbaren. Auch, wenn hier die Verschlüsselung nicht als Beweis, sondern lediglich als Indiz herangezogen wurde. Ein Indiz (Anzeichen) stellt lediglich einen mittelbaren Beweis dar. Hierbei lässt eine Tatsache einen Rückschluss auf die beweisbedürftige Tatsache zu.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie müssen eingeloggt sein , um einen Kommentar schreiben zu können.