Wir möchten Sie gern auf wichtige Gesetzesänderungen hinweisen.
Bitte beachten Sie, dass zum 11.06.2010 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft tritt.
Damit erlangt die Musterwiderrufsbelehrung für den Onlinehandel, die bislang in der BGB-InfoV enthalten war, Gesetzesrang. Gestaltung und Inhalt der Widerrufs- und Rückgabebelehrung sind nun neu geregelt.
Für eBay-Verkäufer ist die Gesetzesänderung insoweit positiv – wenn die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt wird – die Widerrufsfrist ebenfalls 14 Tage beträgt.
Sollten Sie seinerzeit Unterlassungserklärungen bezüglich der Widerrufserklärung bei eBay oder auch sonst abgegeben worden sein, ist hier vor Änderung auch zu prüfen, ob diese zu kündigen sind, damit nicht bei gesetzeskonformer Gestaltung eine etwaig vereinbarte Vertragsstrafe fällig wird.
Die schlechte Nachricht: Es gibt keine Übergangsfrist. Die bisherige Widerrufsbelehrung sollte wegen akuter Abmahngefahr ab dem 11.06.2010 deswegen nicht mehr verwendet werden.
Ab Juli 2010 will eBay die Voraussetzungen für die neue Widerrufsbelehrung geschaffen haben.
Die neue Musterbelehrung wird vom Bundesjustizministerium zur Verfügung gestellt.