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Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen – Teil 2

Wann besteht eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten?
Nach bestimmten Voraussetzungen ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter kraft Gesetzes zwingend zu bestellen. Die Pflicht besteht insbesondere, wenn mehr als 9 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Das können z.B. Mitarbeiterdaten oder Daten von Kunden und Lieferanten sein.

Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn trotz einer Verpflichtung kein Datenschutzbeauftragter bestimmt wird?
Der Verstoß gegen die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 43 BDSG dar, die mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.