Ich begrüße den Zweiten Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Änderung des TDG vom 10.05.2006, wonach das Versenden von SPAM eine Ordnungswidrigkeit darstellt und Bußgeldstrafen in Höhe von bis zu 50.000,00 € angedroht werden sollen.
Unsere Kanzleipräsentation stellt Ihnen kurz und prägnant dar,
1) was SPAM ist,
2) welche Rechtsfolgen SPAM auslöst und
3) wie Sie E-Mails rechtskonform gestalten.