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Faxspamming trotz Zahlendreher

Das Amtgericht Gießen hat am 01.03.2006 (Az.: 43 C 411 / 06) entschieden, dass der Abgemahnte die Abmahnkosten infolge eines unerwünschten Werbefaxes auch dann zu erstatten hat, wenn das Werbefax lediglich infolge eines Zahlendrehers abgesandt wurde.

Aus dem Wortlaut der Entscheidung:

Es kann dahinstehen, ob der Beklagte das Werbefax tatsächle.com/#loveget”>more…

ich unbeabsichtigt an die Klägerin versandt hat. Denn auch der von ihm in Anspruch genommene Zahlendreher in der Faxnummer entlastet ihn nicht. Denn ein Zahlendreher beim Wählen einer Faxnummer ist ein typischer Fall von Fahrlässigkeit, für die der Beklagte ebenso wie für vorsätzliches Eingeben der Faxnummer der Klägerin haftet, § 276 BGB.