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Fachanwaltschaft für IT-Recht

In der aktuellen Ausgabe des IT-Rechtsberaters (11/05) schreibt die Kollegin Dr. Auer-Reinsdorff über die Befürwortung der Einführung einer Fachanwaltschaft für IT-Recht durch die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (davit).

Der Fachanwalt ist sozusagen eine Zusatzqualifikation des Rechtsanwaltes. Den Fachanwaltstitel darf nur jemand führen, wer besondere Kenntnisse und Erfahrungen in dem speziellen Rechtsgebiet hat. Die genauen Voraussetzungen hierfür regeln die Fachanwaltsordungen (FAO vom 01.07.2005).

Zudem ist der Fachanwalt gem. § 15 FAO verpflichtet jährlich Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.

Der Rechtsanwalt muss jedoch auch mindestens 3 Jahre zuback”>how to get your ex girlfriend back

gelassen sein. Zeitliche Beschränkungen halte ich für überflüssig, wenn ein Rechtsanwalt die übrigen Voraussetzungen bereits früher erfüllt. Schließlich kann ein Jurist nach dem 2. Staatsexamen Richter werden – jedoch kein Fachwanwalt? Wo bleibt da eigentlich die nachweisliche Spezialisierung der Richterschaft?

Bislang gibt es beriets für 14 Rechtsgebiete Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht

… und die Liste der Fachanwaltschaften und Spezialisierungen ließe sich ohne weiteres ergänzen, z.B. Wettbewerbsrecht, Sportrecht, Kirchenrecht, Englisches Recht, Französisches Recht (etc.), Gesellschaftsrecht und so weiter.