Scroll Top

Podcasting und GEMA

Podcasts werden häufig mit Musik abgerundet oder bestehen hauptsächlich aus Musik. Da stellt sich die Frage, ob ich als Hobbypodcaster verpflichtet bin an die GEMA für die Nutzung entsprechende Gebühren zu entrichten. Ein im Netz zum Download bereitgestellter Podcast mit Musik gilt grundsätzlich als öffentliche Aufführung und untersteht als urheberechlich schütztes Werk dem Urhebergesetz, was dazu führt, dass ich als Podcaster für die Nutzung eine Lizenz benötige.

Bei der GEMA stehen mehrere Tarife zur Vefügung. In Frage käme der Webradio- oder der Music-on-Demend- Tarif.

Sebastian Eberhard hat sich in der Printausgabe der DE:BUG mit diesem Thema beschäftigt und von der GEMA folgende Antwort erhalten:

Podcasting sei keine Form des Webradios, sondern eine zur Verfügungstellung von Inhalten, bei der die Autorenrechte gewahrt werden müssen.

Der GEMA zufolge sei für Podcasts also der Tarif für Music on Demand einschlägig. So auch der Wiki- Eintrag.

Wie Herr Eberhard jedoch richtig anzweifelt, wählt der User/Abonnent beim Podcast nicht einen bestimmten Musiktitel aus, sondern eine “vorgegebene Zusammenstellung”. So richtig will der Podcast auch nicht in den Music-on-Demand Tarif passen…

Mein Tipp deswegen: Podcaster sollten auf freie Netlabels zurückgreifen. Dann gibt es kein Problem mit den Verwertungsrechten und keine zusätzlichen Kosten.

Kommentare (2)

Und die gemafreie Musik, wo gibt es die? – Na hierüber z.B. (wenn es elektronische Musik sein soll):

http://homepage.mac.com/sgolletz/tronicblog/

Carola Ernesti

oder auch hier:

http://www.thinner.cc/main.php

😉

Kommentare sind deaktiviert.