Zusammen mit der Telefonrechnung erhält man auch die Abrechnung der Mehrwertdienstenummern (0190-/0900-). Als Kunde kann ich bei Einwendungen gegen die Rechnung die Rechte nach § 16 TKV gegenüber dem jeweiligen Anbieter ausüben.
Der Kunde kann zum Einen eine detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis verlangen.
Andererseits ist der Telekommunikationsanbieter auf Verlangen zur Durchführung einer technischen Prüfung hinsichtlich der Richtigkeit der in Rechnung gestellten Verbindungen verpflichtet und muss den Prüfbericht anschlie