Auch Telepolis berichtete heute von der Abmahnwelle der Vertreter der Musikindustrie. Sowohl private als auch kommerzielle Webseitenbetreiber wurden wegen eines Links abgemahnt. Hintergrund der Abmahnwelle ist ein russischer Anbieter von mp3- Musikdateien, welches in Deutschland laut Landgericht München I (Az. 21 o 9161/05) ein unzulässiges Angebot darstellt. Dennoch ist die Webseite in Deutschland erreichbar und die Musikindustrie befürchtet weitere urheberrechtliche Verletzungen.
Von der Verlinkung auf das das Urheberrecht verletzende Unternehmen nehme ich wegen akuter Abmahngefahr Abstand.