Im Grundsatzstreit zwischen der GEMA und der Deutschen Landesgruppe der IFPI über die angemessene Vergütung für CDs hat die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt mit Entscheidung vom 12. April 2005 die Auffassung und die Rechtspositionen der GEMA in allen Punkten bestätigt. Angemessen ist nicht, wie die IFPI dies beantragt hat, eine prozentuale Vergütung vom PPD (Händlerabgabepreis) von 6,6%. Angemessen ist vielmehr nach wie vor eine Vergütung von 9,009%, und zwar ohne einen weiteren Abzug für medienbeworbene Tonträger. Mehr…