Grünes Licht für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages am 13. April 2005 gegeben. Einstimmig nahm er einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung an. Damit ist ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren genommen worden.