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Schnüffelsoftware: Spione auf dem Desktop – Netzwelt – SPIEGEL ONLINE

In Großbritannien gehört die flächendeckende Beobachtung der Bürger durch Kameras längst zum Alltag. Unternehmer können jetzt auch via Software ihre Angestellten kontrollieren, die Protokolle werden vor Gericht als Beweis akzeptiert. Zum Artikel…

Das ist in Deutschland jedoch noch nicht so einfach möglich! Nach deutschem Recht kann eine Videoüberwachung eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darstellen. Lesen hierzu die Leitsätze des BAG (Urteil vom 27.03.2003) zur Verwertung von durch heimliche Videoüberwachung gewonnenen Beweismitteln.
Bei konkretem Dienstahlsverdacht hatte das LG Zweibrücken in seinem Beschluss vom 03.11.2003 jedoch keine Bedenken, die Videoaufzeichnung als Beweismittel im Strafprozess zu verwenden.

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Der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien am Arbeitsplatz wirft zahlreiche Fragen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre Vertreter auf, insbesondere in Bezug auf die Verbindung zwischen der Privatsphäre der Arbeitnehmer und dem Bedürfnis der Arbeitgeber, die Nutzung der Technologien zu kontrollieren und zu überwachen.

Das Thema ist gegenwärtig in Europa von besonderer Aktualität, und die Europäische Kommission ist verpflichtet, spätestens in diesem Jahr (2005) einen Vorschlag für eine Richtlinie über Datenschutz am Arbeitsplatz vorzulegen. Diese vergleichende Studie konzentriert sich auf eine spezielle Frage, die durch die Zunahme von Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Arbeit aufgeworfen wird – die Verbindung zwischen Internet- und E-Mail-Nutzung bei der Arbeit und der Achtung der Privatsphäre der Arbeitnehmer. Sie untersucht den europäischen und nationalen rechtlichen Rahmen zur Privatsphäre bei der Arbeit, Datenschutz und Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz; Leitlinien und Verhaltenskodexe in diesem Bereich; die Standpunkte und Aktivitäten der Sozialpartner; und in welchem Umfang sich Kollektivverhandlungen mit diesen Fragen beschäftigen.

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