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UPDATE: Kein Widerrufsrecht bei privater Warenbestellung zum Arbeitsplatz

So lautete die Quintessenz des Urteilsspruches des LG Hamburg vom 16.12.2008 (Az.309 S 96/08). Eine Rechtsanwaltskollegin hatte für sich privat Lampen in ihre Kanzlei liefern lassen und wünschte später die Rückabwicklung. Das LG Hamburg bestätigte die Ansicht des AG nicht und teilte mit, dass es nicht auf die innere, sondern auf äußere Betrachtung aus Sicht des Verkäufers ankäme, ob ein Käufer als Privatperson oder als Unternehmer handelt.
Meiner Ansicht nach ein völlig richtiges Urteil, da andernfalls die Unsicherheit im Versandhandel unangemessen zu Lasten des Verkäufers ginge.

UPDATE
Achtung: Verkäufer aufgepasst! Nur bei eindeutiger Zuordnung zu freiberuflicher bzw. selbständiger Tätigkeit, besteht kein Widerrufsrecht. Im Zweifel besteht also das Widerrufsrecht. BGH (Urteil vom 30. September 2009 – VIII ZR 7/09)
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