Es tagte wieder der Fachausschuss Softwareschutz des DGRI in Frankfurt am Main zum Thema
Software in der Insolvenz.
Neben der dogmatischen Erörterung der Insolvenzfestigkeit von Softwareverträgen und dem Sinn und Unsinn von Escrow-Vereinbarungen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des US-Recht der Fall ist.
Your site found in Google: position247