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Das neue Justizkommunikationsgesetz

Das JKomG ist seit dem 01.04.2005 in Kraft und wird u.a. ein Thema auf dem 3. Düsseldorfer Informationsrechtstag am 5. Mai sein. Anmeldungen sind ausschließlich online auf der Internetseite des Zentrums für Informationsrecht unter www.zfi-duesseldorf.de möglich. Das Gesetz hat den Weg in der Justiz für die elekronische Kommunikation sowie für die elektronische Aktenführung freigemacht. Es wurden u.a. umfangreiche Änderungen in der ZPO hinsichtlich der Probleme, die bei der Übermittlung und Zugang von elektronischen Dokumenten auftreten können sowie Beweiskraft und Akteneinsicht derselben, vorgenommen.

Meiner Einschätzung nach wird dadurch die bislang wenig erfolgreiche Signatur als qualifizierte elektronische Signatur nach dem SigG den Durchbruch schaffen.

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine Art von Siegel zu digitalen Daten. Sie wird unter Einsatz mathematischer Verfahren mit Hilfe eines privaten kryptographischen Schlüssels erzeugt. Mit Hilfe des dazugehörigen öffentlichen Schlüssels kann die Signatur jederzeit überprüft und damit der Signaturschlüssel-Inhaber und die Unverfälschtheit der Daten festgestellt werden. Mehr Informationen zur elektronischen Signatur sowie eine Auflistung der Zertifizierungsdiensteanbieter erhalten Sie auf den Seiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.
Weitere zu beachtende Rechtsgrundlagen sind das erste Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes vom 4. Januar 2005 sowie die Signaturverordnung.

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