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Meldung einer Datenschutzverletzung (Data Breach)

Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (vgl. Art. 4 Nr. 12 DSGVO) ist gemäß Art. 33 DSGVO bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich Hacker Zugriff auf personenbezogene Daten verschafft haben, Datenträger gestohlen wurden bzw. verloren gegangen sind oder wenn Datenbankinhalte unbeabsichtigt über das Internet zugänglich werden. Die Meldung muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntniserlangung gemeldet werden. Ausnahmsweise kann von der Meldung abgesehen werden, wenn der Vorfall voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen führt.

Im Falle eines hohen Risikos sind zudem die Betroffenen zu informieren.

Um das Risiko im Einzelfall zu bewerten, benötigen wir spezifische Informationen zu dem Vorfall. Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder gewissenhaft aus. Wir kommen dann bei Rückfragen auf Sie zurück und teilen Ihnen umgehend mit, ob der von Ihnen gemeldete Vorfall unserer Einschätzung nach bei der Aufsichtsbehörde meldepflichtig ist bzw., ob die Betroffenen informiert werden müssen.

Angaben zur betroffenen Organisation

Organisation

Ansprechpartner:in bei Rückfragen zu diesem Vorfall

An diese Adresse senden wir Ihnen eine Kopie der an uns übermittelten Daten.

Angaben zum Vorfall

Bitte beschreiben Sie den Vorfall

Gesundheit / Kreditwesen / Religion / Sexualität / E-Mail / Passwörter / ...

Wie wurde reagiert

Welche Maßnahmen wurden nach Bekanntwerden des Vorfalls ergriffen und welche sollten noch ergriffen werden?

Bitte beschreiben Sie so genau wie möglich, wie Sie die betroffene Person über den Vorfall informiert haben.

Wenn Sie das Formular absenden, erhalten wir umgehend eine Benachrichtigung und melden uns unverzüglich bei Ihnen zurück.