Scroll Top

Bundesrat hat heute zugestimmt! Das neue Datenschutzrecht im Überblick

Die wichtigsten Änderungen im Überblick, die zum 1. September 2009 in Kraft treten:

1. Kündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte
2. Listenprivileg: es bedarf nun einer Einwilligung des Betroffenen in die Datenweitergabe; jedoch gibt es zahlreiche Ausnahmen
3. Selbstanzeigepflicht von Datenschutzverstößen
4. Bußgeldererhöhung: von 25.000 – 250.000 EUR auf 50.000 – 300.000 EUR
5. Kopplungsverbot: Leistungen dürfen – bei Marktbeherrschung – nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Betroffene in die Verarbeitung seiner Daten zu Werbezwecken einwilligt.
6. Verschärfung der Auftragsdatenverarbeitung
7. Übergangsfrist für Daten, die vor dem 1. Juli 2009 erhoben oder gespeichert wurden, gelten die neuen Regelungen zur Verwendung von Daten für Werbezwecke erst ab dem 1. September 2012

mehr Infos bei haufe.de