Ausfüllhinweise:
Wie bieten Ihnen die Möglichkeit mit uns eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis online abzuschließen. Den Text der Vereinbarung zeigen wir Ihnen nachfolgend an.
Bitte füllen Sie weiter unten die Felder aus. Die Angaben zu Ihrer Unternehmung werden dann automatisch in die Honorarvereinbarung übernommen. Sie können Ihre Angaben jederzeit vor der Absendung korrigieren. Achtung: Das Angebot für den Abschluss der nachfolgende Vergütungsvereinbarung richtet sich nur an Unternehmer gemäß § 14 BGB. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie die beiden verpflichtenden Checkboxen aktivieren. (Die mit * gekennzeichneten Felder sind verpflichtend auszufüllen). Wenn Sie den Button „Vergütungsvereinbarung abschließen“ klicken, nehmen Sie verbindlich unser Angebot der Vergütungsvereinbarung an und schließen mit uns einen Vertrag mit deutscher Vertragssprache.
Nach Absendung erhalten Sie die Möglichkeit die Vereinbarung abzuspeichern und zu Ihren Unterlagen zu nehmen. Gleichzeitig erhalten Sie eine eMail mit dem Vertragstext an die von Ihnen angegebene eMail-Adresse.
Nach Abschluss der Vereinbarung werden wir zu dem vereinbarten Stundensatz für Ihre Unternehmung tätig, sobald Sie Leistungen bei uns abrufen. Die Vereinbarung ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar.
Bei Rückfragen zu der Vergütungsvereinbarung können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Vergütungsvereinbarung
zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Sieling,
Klingenderstraße 5, 33100 Paderborn – Gurlittstraße 24, 20099 Hamburg
im Folgenden – Kanzlei –
und
(Hier werden die Daten Ihres Unternehmens eingefügt)
im Folgenden – Auftraggeber –
wird Folgendes vereinbart:
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die außergerichtliche Beratung und Tätigkeit der Kanzlei eine Vergütung in Höhe von
300,00 Euro netto
(zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
pro Stunde zu zahlen.
Die angefallenen Stunden werden nach angefangenen 5-Minuten-Takten abgerechnet. Auslagen (insb. Portokosten), Reisekosten und dergleichen sind daneben gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gesondert zu zahlen.
2. Tage- und Abwesenheitsgelder gem. RVG werden nicht in Rechnung gestellt. Die Abwesenheit wird nach Stundenvergütung berechnet. Bei Tätigkeit außerhalb der Kanzlei beginnt die Zeit mit dem Verlassen der Kanzlei und endet mit der Rückkehr in die Kanzlei; Wartezeiten bei Behörden oder Gerichten sind eingeschlossen. Diese Vergütungsvereinbarung betrifft die außergerichtliche Beratung und Vertretung der Kanzlei als solche. Bei darüber hinaus gehender Tätigkeit (gerichtlicher Tätigkeit) gilt ebenfalls eine stundensätzliche Vergütung als vereinbart, jedoch mit der Maßgabe, dass mindestens die gesetzlichen Gebühren- und Auslagentatbestände einschließlich der Umsatzsteuer gem. RVG in Rechnung gestellt werden. Diese richten sich dann nach dem Gegenstandswert gem. § 13 RVG. Ist die Vergütung nach stundensätzlichem Aufwand höher als die gesetzliche Vergütung, so wird der über die gesetzliche Vergütung hinausgehender Aufwand zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Kanzlei ist verpflichtet den gesamten Aufwand ordnungsgemäß zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu überlassen.
3. Die (außergerichtliche) Vergütung wird auf später anfallende Gebühren nicht angerechnet. Wir weisen darauf hin, dass sich Erstattungsansprüche gegen Dritte – unabhängig von dieser Vergütungsvereinbarung – auf die gesetzlichen Gebühren beschränken. Die Kanzlei ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorschüsse zu verlangen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarte Vergütung vom Rechtsschutzversicherer möglicherweise nicht oder nicht in voller Höhe übernommen wird.
4. Die Parteien vereinbaren, dass eine Rechnung – abweichend von § 10 Abs. 1 RVG – in Textform ausreichend ist. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf Überlassung einer schriftlichen Rechnung auf dem Postweg.
5. Soweit die Kanzlei im Verlaufe des Mandats Kosten verauslagt, insbesondere Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gebühren für Meldeamts- und Registeranfragen, Aktenversendungspauschalen etc., sind diese vom Auftraggeber auf Anforderung zu erstatten. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
6. Die Haftung der beauftragten Rechtsanwälte und ihrer Erfüllungsgehilfen wird für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf einen Höchstbetrag von 1.000.000,- Euro für jeden Schadensfall beschränkt. Dies gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers kann auf dessen Kosten eine Einzelhaftpflichtversicherung zu einer höheren Haftungssumme abgeschlossen werden.
7. Verpflichtungen aus dem Auftragsverhältnis sind grundsätzlich am Kanzleiort zu erfüllen.
8. Adressänderungen sowie drohende Zahlungsunfähigkeit sind der Kanzlei unverzüglich mitzuteilen.
9. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
10. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wahlweise Paderborn oder Hamburg. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Erfüllungsorte sind die Standorte der Kanzlei wahlweise Paderborn oder Hamburg. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
11. Wir legen besonderen Wert auf eine sichere Kommunikation mit unserer Mandantschaft. Soweit möglich und sachdienlich setzen wir unterschiedliche Technologien zur Verschlüsselung ein. Wir nutzen das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), welches eine sichere Kommunikation mit den angeschlossenen Stellen ermöglicht. Wir bieten neben einer PGP- und S/MIME-Verschlüsselung zudem zusätzlich die verschlüsselte Kommunikation über weitere Cloudplattformen (Teamdrive und MavoRA) an. Die Inhalte auf diesen Cloudplattformen sind ebenfalls verschlüsselt. Sollen diese Plattformen genutzt werden, lassen wir Ihnen die Zugangsdaten entsprechend zukommen. Wir weisen darauf hin, dass bei der Kommunikation per E-Mail eine Transportverschlüsselung aktiviert ist. Möchten Sie uns eine inhaltsverschlüsselte E-Mail verschlüsselt zukommen lassen, finden Sie auf unserer Website die öffentlichen Schlüssel der Rechtsanwältinnen auf der jeweiligen Profilseite der Rechtsanwältin.
12. Indem Sie mit uns im Nachgang zu dieser Information Online-Meetings mittels Zoom durchführen, erklären Sie sich mit folgender Datenverarbeitung einverstanden:
Zur Durchführung von Online-Meetings setzen wir das Produkt der Zoom Video Communication, Inc., https://zoom.us/de-de/privacy.html, ein. Es ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit Zoom Video Communication, Inc auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln abgeschlossen. Zoom Video Communication, Inc. ist in die Data-Privacy-Framework-Liste aufgenommen. Die Verarbeitung der Daten findet in einem Rechenzentrum in Europa statt, die mit dem Globalen Zoom Netzwerk verbunden sind, so dass auch eine Datenverarbeitung am Sitz des Unternehmens stattfindet. Standardmäßig ist die Ende-zu-Ende Verschlüsselung aktiviert.
Schließt ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin einen Vertrag mit dem Dienstleister, ist er/sie grundsätzlich gem. § 43e BRAO verpflichtet den Dienstleister entsprechend auf das Berufsgeheimnis zu verpflichten. Mit unserem Videokonferenz Dienstleister konnten wir eine solche Verpflichtung allerdings nicht abschließen, so dass Sie bei der Nutzung dieses Tools auf die Einhaltung dieser Vorschrift ausdrücklich verzichten.
Sie haben gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen, indem Sie zum Beispiel mitteilen, dass Sie keine Zoom Meetings mehr wünschen. Dies hat lediglich zur Folge, dass wir mit Ihnen dann keine Zoom Meetingsmehr durchführen dürfen.
Unsere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie unter: www.kanzlei-sieling.de/datenschutz.