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Shophändler aufgepasst, aber lassen Sie sich nicht verrückt machen!

—-UPDATE—-

ab heute (15.2.16) ist die Plattform zur Online-Streitschlichtung online!

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Ja- es geht derzeit durch die Presse, dass es eine neue EU-Verordnung geben soll, die Onlinehändler ab Übermorgen und ohne Übergangsfrist zu beachten haben!

Um genauer zu sein, die VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG. (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten)

Und das ist auch korrekt, aber lassen Sie sich deswegen nicht verrückt machen! Es wird zu jeder Änderung immer wieder mit dem Abmahnwahnsinn gedroht werden, aber es wird von niemandem ein Hexenwerk erwartet.

Was sieht die neue Verordnung eigentlich vor, die, das weiß jeder Student im 2. Semester mit Grundlagen im EU-Recht im Gegensatz zu Richtlinien, direkte Wirksamkeit in den Mitgliedsstaaten entfaltet.

Diese Verordnung (VO) betrifft eine Möglichkeit außergerichtliche Auseinandersetzungen im B2C – Onlinehandel auch elektronisch und online, schnell und kostengünstig im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens abzuwickeln, sog. ODR (Online Dispute Resolution). Die Inanspruchnahme von Gerichten ist nach wie vor möglich und das Online-Schlichtungsverfahren ist auch nicht zwingend vorher durchzuführen.

Obwohl die VO aus Mai 2013 stammt, ist die Kommission mit der Umsetzung der Online Plattform noch nicht fertig.

Tipp

Laut Verordnung soll der Onlinehändler bzw. Anbieter von Onlinedienstleistungen allerdings zu dieser Plattform verlinken und über die Möglichkeit des ODR informieren. Was soll aber gemacht werden, wenn eine Linksetzung noch nicht möglich ist? Nach meiner Ansicht, sollte nur darauf hingewiesen werden, dass diese Möglichkeit zum ODR besteht.
Sobald die Webseite allerdings erreichbar und verfügbar ist, muss der Link am Besten in den jeweiligen AGB und an leicht auffindbarer Stelle – ich würde vorschlagen: im Bereich des Impressums, eingearbeitet werden.

Hilfreich hierzu sind auch die FAQ dazu vom Kollegen Matthias Rosa mit Formulierungshilfen und die Webseite der Europäischen Kommission.

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