Scroll Top

Shopbetreiber aufgepasst – Rechtswahlklausel unwirksam!

PFD_5524

von Ines Dittmar und Carola Sieling

Das OLG Oldenburg hat in seinem Beschluss vom 23.09.2014, Az.: 6 U 113/14 entschieden, dass
eine AGB-Klausel, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsieht, im Rechtsverkehr mit nicht in Deutschland ansässigen Verbrauchern unwirksam ist.

Ein Onlinehändler verwendete in seinem Shop folgende Klauseln:

„Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht.“

„Erfüllungsort: es gilt deutsches Recht.“

Zunächst erklärte das LG Oldenburg in erster Instanz in seinem Urteil vom 11.06.2014, Az. 5 O 908/14 beide Klauseln für wettbewerbswidrig. Der Shopbetreiber legte gegen das Urteil Berufung ein. Das OLG schloss sich jedoch der Sichtweise des Landgerichts an und führte dazu aus, dass die Rechtswahlklauseln gegen § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB verstoßen und somit den Verbraucher unangemessen benachteiligen.

Für im Ausland ansässige Verbraucher werde hierdurch der Eindruck erweckt, dass das für sie jeweils geltende nationale Recht ausgeschlossen sei. Dies ist jedoch nicht der Fall. Aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 ROM-I-VO Verordnung (EG) Nr. 593/2008 ergibt sich, dass im Ausland ansässigen Verbrauchern nicht der für sie geltende nationale Schutz durch die ausschließliche, in AGB vereinbarte Geltung deutschen Rechts, entzogen werden darf. Verbraucher würden insoweit über die Rechtslage getäuscht, was zur Wettbewerbswidrigkeit derartiger Rechtswahlklauseln und somit zur Abmahnfähigkeit führt.

Im Ergebnis zieht die Entscheidung des OLG Oldenburg eine große Verunsicherung bei den Onlinehändlern nach sich.

Tipp

Rechtswahlklauseln sollten den Hinweis enthalten, dass im Ausland ansässige Verbraucher die Möglichkeit haben sich auf das Recht des Staates berufen können, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Bitte beachten Sie zudem, dass sich Ihr Shopangebot unter Umständen auch an Verbraucher im Ausland richtet (obwohl Sie dies eigentlich nicht wünschen), wenn Sie dies nicht zuvor ausgeschlossen haben. Den Kreis der Adressaten können Sie durch ausdrückliche Erwähnung in den AGB beschränken, z.B. wie folgt:

“Wir liefern ausschließlich innerhalb Deutschlands.”

Hinsichtlich Ihres Shops beraten wir Sie kompetent und individuell. Sie erhalten insbesondere keine “Beratung von der Stange”.

Verwandte Beiträge

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie müssen eingeloggt sein , um einen Kommentar schreiben zu können.