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Wie finde ich einen IT-Anwalt?

Viele Kanzleien bieten die Bearbeitung einer ganzen Reihe von Rechtsgebieten an, meist auch das IT-Recht.

Wie kann ein Mandant feststellen, ob das know-how eines Rechtsanwaltes oder ein Rechtsanwältin für die Bearbeitung seines konkreten Falles ausreichend ist. 

Zu Orientierung hat der Gesetzgeber sog. Fachanwaltschaften für Spezialgebiete ins Leben gerufen. Es gibt inzwischen 20 Fachanwaltschaften.

Unter anderem gibt es auch eine Fachanwaltschaft für IT-Recht.

Die offizielle Bezeichnung der Fachanwaltschaft lautet im Übrigen: “Fachanwalt/Fachanwältin für Informationstechnologierecht.”

Wir werden auch häufig gefragt, welche Rechtsgebiete das IT-Recht umfasst. Dieser Titel weist laut FAO die besonderen rechtlichen Fachkenntnisse sowie ausreichende praktische Expertise auf den folgenden Gebieten aus:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien einschließlich der Gestaltung individueller Verträge

    und AGB

  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifische Besonderheiten
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e -Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht
  • Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der InformationstechnologienBesonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

 

Aber wie finde ich den entsprechenden Fachanwalt?

Die Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt die örtlichen Rechtsanwaltskammern anzusprechen.

Leider verfügen die Rechtsanwaltskammern jedoch nicht über eine umfassende online Übersicht. Per Telefon werden selbstverständlich nicht alle Namen und Kontaktdaten aller in Frage kommenden Anwälte mitgeteilt.

Der Verweis auf privaten Anwaltssuchdienste im Internet ist eher unzufriedenstellend, da sich auch diese nicht die Vollständigkeit und Unabhängigkeit auf die Fahne geschrieben haben, sondern selbstverständlich Gewinnmaximierung.

Warum das bundesweite Rechtsanwaltsregister nicht um diese Suchfunktionalität erweitert wird, ist mir schleierhaft!

Hier kann man jedoch Näheres über den Anwalt seiner Wahl herausfinden, u.a. über welche Fachanwaltschaften er/sie verfügt, ob und seit wann eine Zulassung besteht und wie seine/ihre Kontaktdaten lauten.

Fazit

Die Kammern lassen die Bevölkerung und auch ihre Mitglieder im Stich. Jeder ist auf sich selbst gestellt, wenn es darum geht zu finden oder gefunden zu werden!

Kommentare (5)

Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein

http://www.davit.de

Anwaltssuche:

http://www.davit.de/anwaltsuche/index.html

Carola Sieling

Michael, vielen Dank für den Link- da gibt es dann wenigstens für den Fachanwalt für IT-Recht eine Datenbank. Kennst du auch Datenbanken für die anderen Fachanwälte? Es werden allerdings bei mehr als zehn Ergebnissen nur 10 nach dem Zufallsprinzip angezeigt!

Gibts auch nur für Fachanwälte im IT-Recht. Ist zwar kostenlos aber kein CMS und bei Fachanwälten nicht gerade gefragt: http://www.bitlaw.de

Liebe Carola,

in der davit-Anwaltssuche sind nicht nur Fachanwälte für IT-Recht, sondern alle davit-Mitglieder enthalten.

Andernfalls würde man auch mich nicht dort finden, denn ich bin kein Fachanwalt für IT-Recht, weil ich den Fachanwaltstitel bislang nicht erworben und auch keine Absicht habe, diesen künftig zu erwerben.

Nach 22-jähriger Anwaltstätigkeit und mindestens 17-jähriger Tätigkeit im IT-Recht beauftragen mich meine Mandanten auch ohne entsprechenden Fachanwaltstitel.

Carola Sieling

Geschätzter Michael,

davit-Suche- achso, das hatte ich nicht gesehen!

Dass Du im IT-Recht kompetent bist und auch keinen FA-Titel “hinterherschieben” musst, ist klar!

Ich ärgere mich nur immer häufiger über inkompetente Korrespondenz mit z.B. Anwälten, die überhaupt keine oder nur wenig Erfahrung im IT-Recht haben und sich das Rechtsgebiet aber die Fahne schreiben, weil man das alles anbieten will.

Der Rechtsanwalt generale überschätzt sich häufig. Das führt zu manchmal absurden Prozessen und Kleinkriegen!

Ich berechne auch keinen Kindesunterhalt! Kann ich auch nicht. Aber wer sagt das als Anwalt schon so offen…?

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