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Neue Widerrufsbelehrung ab 4.8.2011

Seit dem 4.8.2011 gelten neue Bedingungen im Rahmen des Widerrufsrechtes für Verbraucher im Fernabsatzgeschäft. Dieses Mal hat es der Gesetzgeber auch geschafft eine Übergangsfrist von 3 Monaten zu gewähren, so dass Sie als Unternehmer nicht in einer Nacht und Nebel Aktion die Widerrufsbelehrung austauschen müssen. Dennoch ist es ratsam zeitnah die Widerrufsbelehrung anzupassen bzw. zu prüfen, ob die Änderungen Ihre Widerrufsbelehrung betreffen.

Die Muster können der Anlage zum EGBGB entnommen werden. Haben Sie Fragen zur konkreten Formulierung? Sprechen Sie uns gern an!

Muster Widerrufsbelehrung (Stand 4.8.2011)
Muster Rückgabebelehrung (Stand 4.8.2011)

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