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Kein Widerrufsrecht bei privater Warenbestellung zum Arbeitsplatz

So lautet die Quintessenz des Urteilsspruches des LG Hamburg vom 16.12.2008 (Az.309 S 96/08). Eine Rechtsanwaltskollegin hatte für sich privat Lampen in ihre Kanzlei liefern lassen und wünschte später die Rückabwicklung. Das LG Hamburg bestätigte die Ansicht des AG nicht und teilte mit, dass es nicht auf die innere, sondern auf äußere Betrachtung aus Sicht des Verkäufers ankäme, ob ein Käufer als Privatperson oder als Unternehmer handelt.
Meiner Ansicht nach ein völlig richtiges Urteil, da andernfalls die Unsicherheit im Versandhandel unangemessen zu Lasten des Verkäufers ginge.

Kommentare (1)

Gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg wurde wohl Revision eingelegt worden, sodass mit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu rechnen ist.

Sehr übersichtlich auch die Darstellung auf dem shopbetreiber-blog:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2006/05/10/widerrufsrecht-private-oder-gewerbliche-bestellung/

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