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Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen – Teil 4

Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten?
Der Datenschutzbeauftragte kontrolliert im Kern die Einhaltung des Datenschutzrechts und dokumentiert dies in einem sog. Verfahrensverzeichnis, welches der Aufsicht oder Dritten auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt werden muss. Gleichzeitig ist er zuständig für entsprechende Mitarbeiterschulungen. Er steht als fachlicher Ansprechpartner der Abteilungen zur Verfügung und reagiert auf Auskunftsersuchen, berät im Zusammenhang mit dem Einsatz von Software, z.B. dem Analysetool Google Analytics und der Überwachung von Mitarbeitern, z.B. im Zusammenhang mit dem Einsatz von Video-Kameras oder von SPAM-Filtern.

Nützliche Links und Informationen:
An der Schnittstelle Mensch, Recht und Technik setzt Frau Rechtsanwältin Sieling in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister RLS jakobsmeyer in ihren Seminaren an. Denn nicht alles, was technisch möglich ist, ist rechtlich erlaubt!

Nützliche Informationen, Muster und Vorlagen zum Thema Datenschutz finden Sie ferner beim “virtuellen Datenschutzbüro” oder beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
oder beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten