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Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen – Teil 3

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Der Datenschutzbeauftragte wirkt als fachlich weisungsunabhängige Einrichtung im Unternehmen auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hin. Es ist nicht erforderlich, dass der Datenschutzbeauftragte dem Betrieb angehört. Es ist daher auch möglich einen sog. externen Datenschutzbeauftragten auf der Grundlage eines Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrages zu bestellen. Ein externer Datenschutzbeauftragter muss sich die erforderlichen Einblicke in das Unternehmen verschaffen können, um seiner Aufgabe gerecht zu werden. Ob sich ein Unternehmen für einen internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten entscheidet, hat auch Auswirkungen auf die Haftung des Beauftragten gegenüber dem Unternehmen.

Wie wird ein Datenschutzbeauftragter bestellt?
Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Wird dieses Formerfordernis nicht eingehalten, ist die Bestellung unwirksam. Weiterhin ist bei der Bestellung darauf zu achten, dass keine Interessenskollisionen bestehen, wie etwa beim Geschäftsführer oder IT-Verantwortlichen, der in der Regel nicht wirksam zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden kann.