Das Amtsgericht München hat am 13.07.2007 (Az.: 251 C 14293/07) entschieden, dass der Streitwert des gesetzlichen Auskunftsrechts gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz 300,00 € beträgt. In der Klage geltend gemacht wurden Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert i.H.v. 4.000,00 €. Meines Erachtens…