2007 April

17 Apr: OLG Hamburg: AGB-Klausel unwirksam

Sehr häufig wird im Rahmen des Widerrufsrechts im Fernabsatzgeschäft die Klausel verwendet, dass “Unfrei zurückgesandte Ware nicht angenommen wird”. Das in § 312d Abs. 1 BGB geregelte Widerrufsrecht bei Online-Verträgen sieht keine Vorleistungspflicht bezüglich der Frankierung der zurückgesandten Ware…