2006 Januar

10 Jan: Abmahnfalle: AGB

Die Verwendung unzulässiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt zur Abmahnung, z.B. durch Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerbsvereine. Deswegen sollten Unternehmer Ihre AGB auf ihre Zulässigkeit überprüfen lassen. Das BGB und die Rechtsprechung lassen Unternehmern gerade gegenüber Verbrauchern kaum Gestaltungsspielraum. Der BGH…