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AG FFM: zur Umschreibung von WM Tickets

Das AG Frankfurt am Main hat am 20.04.2006 (Az. 31 C 3120/05-17) entschieden, dass der nationale Fussballverband (als Vertragspartner und nicht das FIFA-Organisationskomitee) die über ebay ersteigerten WM-Karten auf den neuen Inhaber umschreiben muss. In diesem Fall hatte der Kläger die Karten im September 2005, also vor der Eröffnung der offiziellen Tickettauschbörse zum Weiterverkauf von Eintrittskarten, über ebay erworben. Die offizielle Tauschbörse für Tickets war nämlich erst am 27. März 2006 eingerichtet worden.

Nach diesem Urteil seien deswegen diejenigen gewarnt, die über ebay noch Karten ersteigern wollen. Meines Erachtens gibt es nach dieser Entschiedung kein Recht auf Umschreibung ab dem 27.03.2006.

Das Urteil ist sehr ausführlich und überzeugt durch genaue Prüfung der vertraglichen Strukturen.

Zum Urteil des AG FFM.

Zum Bericht bei spiegel.de.

A propos – wo bleiben eigentlich meine Karten? Das Geld ist schon seit der letzten Verlosung abgebucht – die Karten haben aber bislang noch nicht den Weg in meinen Postkasten gefunden? Wann kann ich mit der Lieferung rechnen?

Kommentare (5)

Habe die Entscheidung auch gelesen. Woraus soll man da denn bitte entnehmen, dass die Ticketübertragung nach dem 27.03.2006 nicht mehr möglich ist. In der Entscheidung steht dazu ein Satz: “Ob die Einführung des Internetportals geeignet ist, die Abwägung zugunsten der Beklagten [DFB] ausfallen zu lassen oder ob die Bedenken des Klägers durchgreifen, braucht hier deshalb nicht entschieden zu werden”

Ergo: Das Gericht hat über die “Neufälle” gar nicht entschieden. Der DFB hat die AGB übrigens auch nicht geändert am 27.03.2006, so dass doch eher der DFB die schlechten Karten in den Händen hält.

Nicht ausdrücklich, aber wenn man die Gründe für die Übertragung liest, dann habe ich bei Schaffung einer offiziellen Tauschbörse keine Bedenken, warum das Interesse des Ticketsinhabers an der Versteigerung über z.B. ebay höher sein sollte als das Interesse an der Vermeidung eines Schwarzmarktes:

“Dabei gesteht das Gericht dem Beklagten zu 1) ausdrücklich ein schützenswertes Interesse an der Eindämmung des sog. „Schwarzmarktes“ zu, worunter die Beklagten im Prozeß (anders noch in Ziff. 42 der FAQ) den Verkauf von Tickets gegen ein
über dem Ausgabepreis liegendes Entgelt verstehen. ”

Hier kommt es also im wesentlichen auf eine Interessenabwägung an.

horst schmidt

… na, weil der Verkauf eines Tickets durch eine Privatperson keinen Schwarzmarkt darstellt. Das Urteil stellt doch ausdrücklich klar, dass der Verkauf zu einem höheren Preis als dem Nennwert kein Argument ist. Um Schwarzmarkt handelt es sich ohnehin nicht.

Ist schon alles sehr interessant, was einen Rund um die WM so geboten wird.
Auch manch seltsame Blüte ist dabei. So habe ich in einem Blogbeitrag gelesen, dass man 2 Karten für Deutschland – Ecuador gewinnen kann, wenn man einen Beitrag über das Thema „Fußball WM 2006: Bolzen, Bier und Bräute“ schreibt.
Naja, ist ja eigentlich doch eine ganz nette Idee. Ist doch schön, wenn Kretivität auch belohnt wird. Den Beitrag findet Ihr unter der URL: http://www.heuteblog.de/2006/05/28. Viel Glück!

Gruß Phillip

ich wollte mir folgende Tickets ersteigern. Was sagt Ihr dazu?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160001006097

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