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Verantwortlichkeit des Forenbetreibers

Das Amtsgericht Winsen hat am 06.06.2005 (Az.:23 C 155/05) die Verantwortlichkeit eines Forenbetreibers für strafbare Inhalte festgestellt:
“Der Beklagte hatte ein Forum eröffnet und Usern die Möglichkeit gegeben, in diesem Forum Diskussionsbeiträge einzustellen. Der Betreiber des Forums ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden. Das Einstellen eines Bildes eines Kriminellen entsprechend einem Polizeifoto, auf welches der Kopf des Klägers montiert war, stellt ohne Zweifel eine schwerwiegende Beleidigung des Klägers dar. Der Beklagte war ohne weiteres verpflichtet, dieses Foto wieder zu entfernen. Er war von dem Kläger auch darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses Foto in seinem Forum eingestellt worden ist. Ihm war also die in seinem Forum befindliche Beleidigung bekannt und er musste sie entfernen. Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.”

Der Forenbetreiber konnte auch nicht entgegen, dass er tatsächlich keine Kenntnis von dem Inhalt hatte. Er muss vielmehr auch in seiner Abwesenheit dafür Sorge tragen, dass rechtswidrige Inhalte umgehend – innerhalb von 24 Stunden – ab Kenntnis bzw. ab kennen müssen entfernt werden.

Zurecht schlägt das kopfhoerer Blog einen bloggernotdienst vor, denn dieselbe Pflicht dürfte auch einen Blogbetreiber in Bezug auf die Kommentierungsmöglichkeiten treffen.

Kommentare (3)

Nie wieder Urlaub?

Eigentlich gehört das hierher, aber dass ich ab sofort nie wieder Urlaub machen kann, macht auch mich als Nichtjuristen etwas unruhig.
Ein Forenbetreiber, und dazu gehört ein Blog in gewisser Weise ja auch, ist haftbar zu machen für verspätetes En…

[…] Ich hatte bereits in einem Fall berichtet, dass der Forenbetreiber haftet, wenn strafbare Inhalte gepostet werden und diese nach seiner Kenntnisnahme nicht umgehend gelöscht werden. […]

[…] Zur Verantwortlichkeit eines Forenbetreibers. […]

Kommentar zu IT-Blawg » Blog Archive » Verantwortung des Blogbetreibers

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