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Werbung im Internet

Das LG Berlin hat in seiner Entscheidung (Az. 16 O 132/05) vom 26.07.2005 festgestellt, dass auch Werbung im Internet – wie in Printmedien – entsprechend zu kennzeichnen ist und von redaktionellen Inhalten klar und eindeutig zu trennen ist, ansonsten läge eine wettbewerbswidrige Handlung vor.

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen BILD.T-Online.de.

Zur Pressemitteilung bei der Verbraucherzentrale.

Zum Beitrag bei heise online.

Zur Entscheidung via Affiliate & Recht.

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