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US-Urteil: Online-Börsen haften für Nutzer

Die Richter befanden einstimmig, dass Betreiber von Tauschbörsen wie “Grokster” oder “Morpheus” künftig für Verstöße ihrer Nutzer gegen das Urheberrecht juristisch haftbar gemacht werden können. Der Gang zum Gericht soll allerdings lediglich unter bestimmten Umständen möglich sein: Nur wer Tausch-Technologie klar mit dem Ziel anbiete, den Bruch von Copyright-Bestimmungen zu ermöglichen, könne belangt werden, befanden die Richter.
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