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Telekom muss Einzelverbindungen nachweisen

Das AG Frankfurt hat in seiner Entscheidung Az.: 31 C 79/05-83 die Zahlungsklage der Telekom gegen eine Kundin abgewiesen. Die Telekom war demnach verpfllichtet, die entstandenen Kosten durch den Einzelverbindungsnachweis zu beweisen. Mehr dazu bei heise..

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