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Überwachung via GPS zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat dies heute in seiner Entscheidung (Az.:.2 BvR 581/01) zu einer Verfassungsbeschwerde verkündet! Das Gericht hat die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen und entschieden, dass § 100c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO es grundsätzlich erlaubt, GPS-Systeme (Global Positioning System) zur Observation einzusetzen.

Pressemitteilung des BVerfG
Urteil des BVerfG
Pressemitteilung des BMJ

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