Telekommunikation

NJW aktuell: Beitrag zum Schwarzsurfen

Ich freue mich meinen Lesern meinen Artikel zum Schwarzsurfen (erschienen in der aktuellen NJW aktuell, Heft 18, 2009) frei zur Verfügung stellen zu können!



Hinter dem Titel “Zivil- und strafrechtliche Haftungsaspekte drahtloser Computernetzwerke (WLAN)” verbirgt sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Haftung des Schwarzsurfers.

Auszug:
Die durchaus einfache Einrichtung von drahtlosen Computernetzwerken bietet nicht nur die Möglichkeit auf das Internet respektive Computernetzwerk zuzugreifen, sondern birgt auch Gefahren der straf- und zivilrechtlichen Haftung der Beteiligten. Als Nutzer der WLAN-Technologie (Wireless Local Area Network) bekommt man ohne großen technischen Aufwand eine Auflistung der sich in Reichweite befindlichen WLANs – oft auch automatisch – angezeigt, unabhängig davon, ob das Einklinken in ein solches WLAN verschlüsselt ist oder nicht. Im Rahmen der Nutzung eines fremden Netzwerks bzw. einer fremden Internetverbindung ist die Haftung desjenigen, der von außen zumeist ohne Wissen und ohne Einverständnis des WLAN-Betreibers mitsurft (sog. Schwarzsurfen), mangels Entdeckung bislang selten in der Praxis beurteilt worden…(zum ganzen Artikel)

Allgemein, Strafrecht, Telekommunikation » | 2 Kommentare »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 30. Apr 2009

IT-Brunch – „Wirtschaftsinformationen und Akquise im Internet – Internetmarketing und Recht”

Das Internet hat die Geschäftswelt verändert wie kaum ein anderes Medium zuvor. Galt früher die Regel: “die Großen fressen die Kleinen”, spielt die Größe eines Unternehmens im Internet keine Rolle – hier gilt vielmehr: “die Schnellen überholen die Langsamen”. Das Internet ermöglicht es, unabhängig vom Standort, ihre Pro-dukte und Dienstleistungen mit einem relativ kleinen Werbebudget überregional erfolgreich anzubieten. Gegenstand dieser Veranstaltung ist die Vermittlung der rechtlichen Möglichkeiten des Internetmarketings. Was ist erlaubt und wann werden Grenzen überschritten?

Schwerpunkte

- Neuerungen des UWG seit 1.1.2009
- die „Schwarze Liste“
- BGH zu Google Adwords, Metatags & Co.
- Markenrecht, Markenschutz und -anmeldung
- Namensrecht
- Telefonmarketing
- Faxwerbung
- Lockvogelangebote
- professionelles E-Mail Marketing und Newsletter
- Datenschutz, Umgang mit Kundendaten, Adresshandel
- Grundsätze eines zulässigen Umgangs mit personenbezogenen Daten
- Geschäftsführerhaftung bei Wettbewerbsverstößen und Datenschutzverletzungen

Referentin
Carola Sieling, Kanzlei Sieling (Paderborn und Hamburg), Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht, Lehrbeauftragte der FH Flensburg, www.kanzlei-sieling.de

Agenda
09:00 Uhr: Get together und Vorstellungsrunde
09:30 Uhr: Workshop – Teil 1: Wettbewerbsrecht
10:30 Uhr: Frühstücksbuffet
11:00 Uhr: Workshop – Teil 2: Marketing
12:30 Uhr: Brunchbuffet
13:30 Uhr: Workshop – Teil 3: Datenschutz, IT-Haftung
15:00 Uhr: Veranstaltungsende

Datum: 18.03.2008
Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Ort: Hotel Aspethera, Am Busdorf 7, 33098 Paderborn
Inklusive: Handout, Teilnahmezertifikat, Getränke, reichhaltiges Buffet, Kaffee

Kosten: EUR 199,– zzgl. MwSt.

Anmeldung unter XING.
Veranstaltungsflyer

Allgemeine Rechtsinformationen, Datenschutz, E-Commerce, Schutzrechte / IP, Telekommunikation, Vertragsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 25. Feb 2009

Impressum: Telefonnummer erforderlich?

MIR berichtet über die kürzlich gefallene Entscheidung des EuGH, Urteil vom 16.10.2008 – Az. C-298/07, in der der EuGH über die Frage zu entscheiden hatte, ob ein Diensteanbieter, der ausschließlich im Internet tätig ist, seinen Kunden seine Telefonnummer bereits vor Abschluss
eines Vertrags mitteilen muss.

Dabei ging es im Wesentlichen um die Auslegung unter gemeinschaftsrechtlicher Würdigung folgender Klausel (§ 5 Abs.1 Ziffer 2 TMG):

§ 5 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. 2007 I S. 179) sieht vor:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien
folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich
die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft ge-
macht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen einge-
zahlt sind, den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen
ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

Nach der Entscheidung ist die Angabe einer Telefonnummer nicht zwingend erforderlich.

Tenor:

Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) ist dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen. Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden können, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verhält es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht.

Allgemeine Rechtsinformationen, E-Commerce, Telekommunikation, Vertragsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 3. Nov 2008

Google: Webinare

Google bietet die Teilnahme an Webseminaren kostenlos an.

Die Seminare sollen Ihnen beim effektiven Einsatz und der Optimierung Ihrer Online-Werbekampagnen bei Google helfen.

Datenschutz, E-Commerce, Telekommunikation » | 2 Kommentare »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 15. Okt 2008

Schwarz-Surfen erlaubt?!

Das AG Wuppertal (Urteil vom 03.04. 2007, Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) hatte sich mit der Problematik und der Strafbarkeit des Schwarz-Surfens auseinandergesetzt. Der Sachverhalt gestaltete sich so, dass sich ein Fremder ohne vorherige Erlaubnis mit seinem Notebook vom Bürgersteig aus in das offene WLAN des Anzeigeerstatters einloggte. Der Beschuldigte suchte wahllos nach offenen WLANs und loggte sich dann im erstbesten WLAN ein.

Der Täter wurde entdeckt und die Polizei hat das Notebook zunächst eingezogen. Aufgrund der bisher ungeklärten Rechtslage wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen. Gleichzeitig wurde die Vollstreckung einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen jedoch vorbehalten.

Das Amtsgericht sah in dem Suchen und Einloggen in das WLAN einen Verstoß gegen §§ 89 S.1, 148 Abs. 1 Satz 1 TKG und §§ 44, 43 Abs. 2 Nr. 3 BDSG und somit ein strafbares Verhalten. Der Angeklagte hatte sich einerseits wegen Abhörens von Nachrichten einer Funkanlage und andererseits wegen unerlaubten Abrufens personenbezogener Daten strafbar gemacht. Ihm wurde vor allem vorgeworfen, dass er billigend in Kauf nahm, dass bei dem Anschlussinhaber Kosten mangels einer Flatrate volumen- oder zeitabhängig für die Nutzung anfallen würden. Tatsächlich hatte der Anschlussinhaber jedoch keine zusätzlichen Kosten zahlen müssen.

Mein Tipp:
Als Anschlussinhaber haben Sie in der Regel keine Kenntnis davon, wann bei Ihnen schwarz mitgesurft wird und/oder über Ihren Telefonanschluss Rechtsverletzungen vorgenommen werden. Vor Urlaubsantritt sollten Sie also dafür sorgen, dass nicht nur der Computer, sondern auch der Router ausgeschaltet wird bzw. der WLAN Zugang ausreichend gesichert wird, z.b. durch ein Passwort bzw. ausreichende Verschlüsselung.

Strafrecht, Telekommunikation » | 3 Kommentare »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 19. Mai 2008

Keine Akteneinsicht der Musikindustrie bei Filesharing

Mit Beschluss v. 12.03.2008 (Az.: 5 Qs 19/08) hat das Landgericht München I über die verwehrte Akteneinsicht im Falle einer Strafanzeige wegen möglicher Urheberverletzung im Rahmen des Filesharing zu entscheiden.

Das Urteil ist ein großer Schritt Den ganzen Beitrag lesen »

Strafrecht, Telekommunikation » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 30. Apr 2008

BGH: Inverssuche muss widersprochen werden

Der BGH hat am 5.07.2007 (Az. III ZR 316/06) darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen die sog. Inverssuche zulässig ist.

Der Auskunftsdienst eines Teilnehmernetzbetreibers bietet die sogenannte Inverssuche an, bei der Name und Anschrift eines Anschlussinhabers in Erfahrung gebracht werden können, von dem nur die Rufnummer bekannt ist.

Der III. Zivilsenat hat entschieden, dass es keiner ausdrücklichen Einwilligung des Anschlussinhabers bedarf, damit die Daten herausgegeben werden können, sondern vielmehr ein Widerspruch gegen die sog. Inverssuche zu erfolgen hat. Der Teilnehmernetzbetrieber muss zuvor lediglich einen entsprechenden Hinweis erteilen.

Nach § 47 Abs. 1 und 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kann ein Auskunftsdienstunternehmen von einem Teilnehmernetzbetreiber verlangen, dass dieser unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen die für die Erteilung der Auskünfte erforderlichen Daten zur Verfügung stellt. Der Datenschutz für die Inverssuche ist unter anderem in § 105 Abs. 3 TKG geregelt.

zur Entscheidung
zur Pressemitteilung

Allgemeine Rechtsinformationen, Datenschutz, Telekommunikation » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 11. Jul 2007

Online Durchsuchung

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über in Ermittlungsverfahren durchgeführte Online-Durchsuchungen vor. Ihr sind lediglich vier gerichtlichen Entscheidungen bekannt, die Online-Durchsuchungen zum Gegenstand haben.

Nachdem es im Dezember viel Aufhebens (siehe dazu auch die Berichterstattung mit weiteren Nachweisen unter heise.de oder der Süddeutschen Zeitung) um die sog. Online Durchsuchung gab. Also der

verdeckten Teilnahme an Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel

– wie es im nordrhein-westfälischen Gesetzesentwurf heisst.

Die Bundesregierung erklärte in ihren Antworten (BT-Drs. 16/3972) und (BT-Drs. 16/3973) auf die Kleinen Anfragen der FDP und der Linksfraktion, dass die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen ohne Unterrichtung des Besitzers noch ungeklärt sei. Der BGH prüfe derzeit diese Frage.

Das Land NRW hat bereits notwendige Änderungen im Vefassungsschutzgesetz NRW vorgenommen und am 20.12.2006 beschlossen. Ob dies jedoch Bestand hat, bleibt abzuwarten.

Nachtrag 6.2.2007:
Welches Gewicht die Entscheidung des BGH von gestrigen Tage in dieser Angelegenheit hat, zeigt, dass es in den Nachrichten häufig als erste Meldung mitgeteilt wurde.

Der BGH hat die Unzulässigkeit von sog. verdeckten (heimlichen) Online-Durchsuchungen festgestellt.

Die Regierung hat bereits angekündigt, die Gesetzeslage an diese Rechtsprechung anzupassen und die erforderlichen Änderungen in der StPO vorzunehmen.

Da denkt sich der Bürger: ein großer Sieg gegen den Überwachungsstaat.

Ich frage mich jedoch, welche Sanktion dem Staat und damit den Verantwortlichen auferlegt wird, wenn sie unzulässige Maßnahmen ergreifen? -> Beweisverwertungsverbote, aber was ist das schon, wenn man auf dieses “unrechtmäßig erlangte Wissen” rechtmäßige Maßnahmen ergreifen kann.

Tja, da müssen wir dem Staat wohl vertrauen und auf
(s)eine Moral hoffen.

Zur Pressemitteilung.
Zur Entscheidung.

Allgemeine Rechtsinformationen, Datenschutz, Strafrecht, Telekommunikation » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 24. Jan 2007

Phishingversuch per VoIP

In E-Mails mit gefälschten Absenderdaten werden die Empfänger nunmehr auch aufgefordert, telefonisch mit der Hotline ihrer Online-Bank Kontakt aufzunehmen. Dort werden zur Legitimation des Anrufers die Kontonummer und PIN abgefragt.

Tatsächlich werden die Daten genutzt, um sich Zugang zu dem Konto zu verschaffen.
Gegen diese Offenherzigkeit ist kein Kraut gewachsen – nur der Versuch die Betroffenen aufzuklären.

Meldung des Sicherheitsdienstes Cloudmark via haufe.

Allgemeine Rechtsinformationen, Strafrecht, Telekommunikation » | 2 Kommentare »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 3. Mai 2006

BAG – elektronischer Schriftverkehr ab 01.04.2006

Ab 01.04.2006 kann der Schriftverkehr mit dem Bundesarbeitsgericht in elektronischer Form erfolgen. Es können dann u.a. Schriftsätze und Anträge auf elektronischem Wege eingereicht werden.

Voraussetzung: qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz

Zur Pressemitteilung des BMAS .

Allgemeine Rechtsinformationen, E-Government, Telekommunikation » | 2 Kommentare »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 11. Mrz 2006

Page 1 of 41234»

Weitere Beiträge in den Archiven

Zum Seitenbeginn