Strafrecht

NJW aktuell: Beitrag zum Schwarzsurfen

Ich freue mich meinen Lesern meinen Artikel zum Schwarzsurfen (erschienen in der aktuellen NJW aktuell, Heft 18, 2009) frei zur Verfügung stellen zu können!



Hinter dem Titel “Zivil- und strafrechtliche Haftungsaspekte drahtloser Computernetzwerke (WLAN)” verbirgt sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Haftung des Schwarzsurfers.

Auszug:
Die durchaus einfache Einrichtung von drahtlosen Computernetzwerken bietet nicht nur die Möglichkeit auf das Internet respektive Computernetzwerk zuzugreifen, sondern birgt auch Gefahren der straf- und zivilrechtlichen Haftung der Beteiligten. Als Nutzer der WLAN-Technologie (Wireless Local Area Network) bekommt man ohne großen technischen Aufwand eine Auflistung der sich in Reichweite befindlichen WLANs – oft auch automatisch – angezeigt, unabhängig davon, ob das Einklinken in ein solches WLAN verschlüsselt ist oder nicht. Im Rahmen der Nutzung eines fremden Netzwerks bzw. einer fremden Internetverbindung ist die Haftung desjenigen, der von außen zumeist ohne Wissen und ohne Einverständnis des WLAN-Betreibers mitsurft (sog. Schwarzsurfen), mangels Entdeckung bislang selten in der Praxis beurteilt worden…(zum ganzen Artikel)

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 30. Apr 2009

Internet-TV Beitrag zum Urheberrecht

Dürfen Bilder aus dem Internet ohne weiteres bearbeitet werden? Wer vergibt Nutzungsrechte und Lizenzen? Was muss bei der Verwendung von Bildern, Fotografien und Musik beachtet werden? Was kann ich als Rechteinhaber gegen Urheberrechtsverletzungen unternehmen?

All diese Fragen beantworte ich Ihnen im Rahmen eines Internet-TV Beitrages.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 30. Jun 2008

Schwarz-Surfen erlaubt?!

Das AG Wuppertal (Urteil vom 03.04. 2007, Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) hatte sich mit der Problematik und der Strafbarkeit des Schwarz-Surfens auseinandergesetzt. Der Sachverhalt gestaltete sich so, dass sich ein Fremder ohne vorherige Erlaubnis mit seinem Notebook vom Bürgersteig aus in das offene WLAN des Anzeigeerstatters einloggte. Der Beschuldigte suchte wahllos nach offenen WLANs und loggte sich dann im erstbesten WLAN ein.

Der Täter wurde entdeckt und die Polizei hat das Notebook zunächst eingezogen. Aufgrund der bisher ungeklärten Rechtslage wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen. Gleichzeitig wurde die Vollstreckung einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen jedoch vorbehalten.

Das Amtsgericht sah in dem Suchen und Einloggen in das WLAN einen Verstoß gegen §§ 89 S.1, 148 Abs. 1 Satz 1 TKG und §§ 44, 43 Abs. 2 Nr. 3 BDSG und somit ein strafbares Verhalten. Der Angeklagte hatte sich einerseits wegen Abhörens von Nachrichten einer Funkanlage und andererseits wegen unerlaubten Abrufens personenbezogener Daten strafbar gemacht. Ihm wurde vor allem vorgeworfen, dass er billigend in Kauf nahm, dass bei dem Anschlussinhaber Kosten mangels einer Flatrate volumen- oder zeitabhängig für die Nutzung anfallen würden. Tatsächlich hatte der Anschlussinhaber jedoch keine zusätzlichen Kosten zahlen müssen.

Mein Tipp:
Als Anschlussinhaber haben Sie in der Regel keine Kenntnis davon, wann bei Ihnen schwarz mitgesurft wird und/oder über Ihren Telefonanschluss Rechtsverletzungen vorgenommen werden. Vor Urlaubsantritt sollten Sie also dafür sorgen, dass nicht nur der Computer, sondern auch der Router ausgeschaltet wird bzw. der WLAN Zugang ausreichend gesichert wird, z.b. durch ein Passwort bzw. ausreichende Verschlüsselung.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 19. Mai 2008

Abmahnanwälte – ade!?

Im Rahmen von sog. Filesharing und P2P (peer-to-peer) Netzwerken werden täglich unzählbar viele Musik-Dateien, Filme und andere urheberrechtlich geschützte Werke ausgetauscht. Dies ist allerdings kein Kavaliersdelikt, sondern verstößt gegen die Urheberrechte der Künstler und die Verwertungsrechte der Industrie.

Eine Abmahnung flattert dann ohne weitere Vorankündigung in die Briefkästen der Telefonanschlussinhaber, von deren Anschluss die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Meistens sind dies seitenlange, bereits vorformulierte Standardschreiben in denen lediglich einzelne, auf den Einzelfall bezogene Daten eingefügt werden. Diese enthalten dann meistens eine ein bereits vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, eine Vertragsstrafe und ein Schuldanerkenntnis sowie die Verpflichtung, die Kosten der beauftragten Rechtsanwälte zu zahlen.

Die Kosten der beauftragten Rechtsanwälte richtet sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Dieser wird in den meisten Abmahnungen zu hoch angesetzt, um die Kosten in die Höhe zu treiben. Auffällig ist insbesondere, dass der Schadensersatz für die Auftraggeber, z.B. der Urheber wesentlich geringer ist, als die Kosten der Abmahnung selbst.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag, nachdem dies bereits zuvor mehrfach gefordert wurde, am 14.04.2008 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG verabschiedet, wonach die zu erstattenden Anwaltsgebühren für eine Abmahnung auf 100,00 EUR begrenzt wurde. Dies soll allerdings nur in einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblichen Rechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs. Nach der Zustimmung des Bundestags muss nun noch der Bundesrat sein Einverständnis zum Gesetzentwurf geben. Das wird voraussichtlich Ende Mai 2008 der Fall sein, so dass das Gesetz schon im Sommer 2008 in Kraft treten könnte.

Mein Tipp: Unterzeichnen Sie – selbst, wenn Sie den Verstoß tatsächlich begangen habe sollten – in keinem Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Da Urheberrechtsverletzungen auch strafrechtlich relevant sind, sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin einschalten.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 8. Mai 2008

Keine Akteneinsicht der Musikindustrie bei Filesharing

Mit Beschluss v. 12.03.2008 (Az.: 5 Qs 19/08) hat das Landgericht München I über die verwehrte Akteneinsicht im Falle einer Strafanzeige wegen möglicher Urheberverletzung im Rahmen des Filesharing zu entscheiden.

Das Urteil ist ein großer Schritt Den ganzen Beitrag lesen »

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 30. Apr 2008

Online Durchsuchung

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über in Ermittlungsverfahren durchgeführte Online-Durchsuchungen vor. Ihr sind lediglich vier gerichtlichen Entscheidungen bekannt, die Online-Durchsuchungen zum Gegenstand haben.

Nachdem es im Dezember viel Aufhebens (siehe dazu auch die Berichterstattung mit weiteren Nachweisen unter heise.de oder der Süddeutschen Zeitung) um die sog. Online Durchsuchung gab. Also der

verdeckten Teilnahme an Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel

– wie es im nordrhein-westfälischen Gesetzesentwurf heisst.

Die Bundesregierung erklärte in ihren Antworten (BT-Drs. 16/3972) und (BT-Drs. 16/3973) auf die Kleinen Anfragen der FDP und der Linksfraktion, dass die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen ohne Unterrichtung des Besitzers noch ungeklärt sei. Der BGH prüfe derzeit diese Frage.

Das Land NRW hat bereits notwendige Änderungen im Vefassungsschutzgesetz NRW vorgenommen und am 20.12.2006 beschlossen. Ob dies jedoch Bestand hat, bleibt abzuwarten.

Nachtrag 6.2.2007:
Welches Gewicht die Entscheidung des BGH von gestrigen Tage in dieser Angelegenheit hat, zeigt, dass es in den Nachrichten häufig als erste Meldung mitgeteilt wurde.

Der BGH hat die Unzulässigkeit von sog. verdeckten (heimlichen) Online-Durchsuchungen festgestellt.

Die Regierung hat bereits angekündigt, die Gesetzeslage an diese Rechtsprechung anzupassen und die erforderlichen Änderungen in der StPO vorzunehmen.

Da denkt sich der Bürger: ein großer Sieg gegen den Überwachungsstaat.

Ich frage mich jedoch, welche Sanktion dem Staat und damit den Verantwortlichen auferlegt wird, wenn sie unzulässige Maßnahmen ergreifen? -> Beweisverwertungsverbote, aber was ist das schon, wenn man auf dieses “unrechtmäßig erlangte Wissen” rechtmäßige Maßnahmen ergreifen kann.

Tja, da müssen wir dem Staat wohl vertrauen und auf
(s)eine Moral hoffen.

Zur Pressemitteilung.
Zur Entscheidung.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 24. Jan 2007

Vortrag zum Thema Hausdurchsuchung

Der Kollege Vetter hielt einen Vortrag zum Thema Durchsuchung auf dem 23rd Chaos Communication Congress in Berlin.

Ein lustiger Schwank aus dem Leben eines Strafverteidigers mit wichtigen Informationen für die Betroffenen. Kurz: dos und donts im Falle einer Hausdurchsuchung.

Wer mehr über Gefahr im Verzug und Verdacht auf Raubkopieren bei unbeschrifteten DVDs wissen will oder wie man noch schnell die Wohnung seiner Freundin “aufräumen” kann, die Polizisten zum Kopieren in den Tabakladen schicken kann oder warum im Sommer um 4 Uhr die Nacht vorbei ist, sollte sich den verständlichen und juristisch fundierten Vortrag zu Gemüte führen!

Zum Video.

Weitere Informationen und die dazugehörige Powerpoint Präsentation via einfach-persönlich.de.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 5. Jan 2007

Phishingversuch per VoIP

In E-Mails mit gefälschten Absenderdaten werden die Empfänger nunmehr auch aufgefordert, telefonisch mit der Hotline ihrer Online-Bank Kontakt aufzunehmen. Dort werden zur Legitimation des Anrufers die Kontonummer und PIN abgefragt.

Tatsächlich werden die Daten genutzt, um sich Zugang zu dem Konto zu verschaffen.
Gegen diese Offenherzigkeit ist kein Kraut gewachsen – nur der Versuch die Betroffenen aufzuklären.

Meldung des Sicherheitsdienstes Cloudmark via haufe.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 3. Mai 2006

Geldkuriere gesucht oder warum man nichts verdienen kann, wenn Geld nach Russland transferiert wird?

Die Arbeitsgruppe für Identitätsschutz im Internet (A-I3) klärt über die Machenschaften rund um das Thema Phishing auf. Aber auch die Helfer seien gewarnt. Wer Geld illegaler Herkunft transferiert, macht sich strafbar – auch wenn der Täter nicht wusste woher das Geld stammt.

Das AG Darmstadt hat am 11.01.2006 (Az. 212 Ls 360 Js 33848/05) den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.

Der Täter kann auf eine solche E-Mail hereingefallen sein.

Zu dem Urteil des AG Darmstadt via A-I3.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 20. Apr 2006

Giropay – Online Bezahlsystem

Seit gestern kann man nun bei ebay via PayPal das neue Online Bezahlsystem der Banken: Giropay auswählen. Es soll sicher, schnell und bequem sein.

Zwar muss man derzeit noch einen Zugang zu PayPal haben, aber giropay soll in Zukunft in Onlineshops zur Verfügung stehen und nutzbar sein – ohne weitere Registrierung. Man benötigt lediglich einen Online Banking Zugang zu seiner Hausbank. Hört sich gar nicht schlecht an, aber ich sehe hier große Sicherheitsprobleme. Über einen Link soll man zum Online Banking der Hausbank kommen: akute Phishing Gefahr? Wie sicher der propagierte sichere Zugang ist, wird sich in naher Zukunft herausstellen, denn die Betrüger sind schnell.

Hier geht es zur giropay Demo.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 24. Feb 2006

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