IT-Blawg

Frohes neues Jahr!

Wir wünschen allen ein frohes neues Jahr 2012 und neben Erfolg vor allem Gesundheit und Zufriedenheit!
Nach einer kurzen Pause sind wir ab heute wieder wie gewohnt für Sie über alle Kanäle da!

Allgemein » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 2. Jan 2012

Fachtagung Datenschutz 2012 in Hamburg

Vom 1.-2. März 2012 findet in Hamburg, Tagungshotel Lindner Park-Hotel Hagenbeck, findet die Fachtagung Datenschutz 2012 statt. Veranstalter ist die TÜV NORD Akademie.

Dort wird Rechtsanwältin Sieling mit einem Vortrag zum Thema “Aktuelles zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit; Abberufung und Teilkündigung” vertreten sein.

Hier geht es zum Programm!

Datenschutz » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 13. Dez 2011

BGH zur Haftung des Admin-C

Der BGH hat unter dem 9.11.2011 ein richtungsweisendes Urteil in Sachen Störerhaftung des Admin-C getroffen.

Eine geforderte erforderliche Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten ergibt sich aber laut BGH noch nicht aus der Stellung des als Admin-C an sich, da sein Aufgabenbereich sich laut dem Domainvertrag meist auf die Erleichterung der administrativen Durchführung des Domainvertrages beschränkt.

Hat sich aber der Admin-C gegenüber dem Inhaber des Domainnamens bereit erklärt, für alle Domainnamen als Admin-C zur Verfügung zu stehen und lässt der Inhaber freiwerdende Domains lediglich automatisch und ohne Prüfung ermitteln und dann registrieren, dann besteht eine erhöhte Gefahr, dass die Domainregisstrierung Rechte Dritter verletzt.

Nach Ansicht des BGH hat der Admin-C dann die Pflicht, die automatisch registrierten Domainnamen dahingehend zu überprüfen, ob Rechtsverletzungen Dritter auszuschließen sind. Ansonsten kann er haftbar gemacht werden.

Zur Pressemitteilung des BGH
Urteil vom 9. November 2011 – I ZR 150/09 (noch nicht verfügbar).

Schutzrechte / IP » | 1 Kommentar »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 7. Dez 2011

BGH zu Google Vorschaubildern II

Am 19.10.2011 hat der BGH (Az. I ZR 140/10) erneut entschieden, dass Google keine Urheberrechtsverletzung bei der Anzeige von sog. Thumbnails (Vorschaubildern) im Rahmen der Google Bildsuche begeht.

Die Richter haben entschieden, dass eine mutmaßliche Einwilligung zur Abbildung durch Google vorliegt, wenn der Urheber ohne Schutzvorkehrungen zu treffen Dritten das Recht erteilt, dass seine Fotos im Internet erscheinen. Dabei kommt es auch nicht an, ob wiederum Dritte diese Fotos widerrechtlich im Internet übernehmen und dadurch weitere Vorschaubilder generiert werden.

Für weiterer Informationen lesen Sie bitte die Pressemitteilung des BGH.

Der Fall liegt ein bisschen anders als der aus dem Jahre 2010, über den wir ebenfalls berichtet hatten, da hatte der BGH bereits über einen Sachverhalt zu Vorschaubildern zu entscheiden. Hier hatte jedoch der Urheber selbst die Fotos und ohne entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit die Suchmaschine die Bilder nicht indexiert, in das Netz gestellt.

Die Ergebnisse sind sicherlich vom Ergebnis her richtig, jedoch besteht auch die Gefahr, dass Dritte ohne entsprechende Nutzungsrechte Fotos anderer Urheber im Internet erstmals veröffentlichen.
Schlussfolgernd dürfte jedoch dann eine Urheberrechtsverletzung durch Google mangels mutmaßlicher Einwilligung des Urhebers vorliegen. Warten wir ab, welchen Schlenker die Rechtsprechung in dieser Fallkonstellation finden wird!

Schutzrechte / IP » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 20. Okt 2011

Google Analytics ohne Weiteres einsetzbar?

Die Medien stürzen sich seit Kurzem auf die Aussage des Hamburger Datenschutzbeauftragten, dass Google Analytics nun datenschutzkonform einsetzbar sei und bejubeln das Ergebnis.

Jedoch gilt diese Aussage nicht ohne Weiteres!

Ich empfehle zur Lektüre und zum datenschutzkonformen Einsatz den guten Artikel des Kollegen Störing vom 27.09.2011!

Datenschutz, E-Commerce » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 12. Okt 2011

Erleichterung im europaweitem Online-Handel

Die Verbraucherrechtrichtlinie hat den Europarat hat am 10.10.2011 passiert. Die Mitgliedstaaten haben nun 2 Jahre Zeit diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Durch die Entscheidung zur Vollharmonisierung darf der deutsche Gesetzgeber keine bzw. nur wenige abweichenden Vorschriften erlassen.

Die einzelnen Reglungen können wie gewohnt übersichtlich beim Kollegen Föhlisch nachgelesen werden.

FAZIT:

Ab Mitte 2013 werden umfangreiche Änderungen in Sachen Informationspflichten und Widerrufsrecht auf die Online-Händler zukommen, dafür wird der europaweite Handel jedoch vereinfacht.

E-Commerce » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 11. Okt 2011

Neue Pflichten für Onlineshops mit Spielzeugsortiment!



Seit dem 20.07.2011 sind aufgrund der europäischen Richtlinie 2009/48/EG neue Kennzeichnungspflichten zu beachten! Die Umsetzung der Richtlinie zur Sicherheit von Spielzeug findet sich in der 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.

Bitte beachten Sie, dass keine Übergangsfristen gesetzt worden sind!

Einen ersten und guten Überblick erhalten Sie auch im Shopbetreiber-blog vom Kollegen Rätze.

Nützliche Hinweise finden sich auch in der Broschüre der Europäischen Kommission.

E-Commerce, Wettbewerbs- und Kartellrecht » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 22. Sep 2011

Kanzlei Sieling im Interview bei domain-recht.de

Wir bedanken uns herzlich für die Anfrage zur Stellungnahme des Kollegen Daniel Dingeldey (www.domain-recht.de) zu dem Beschluss der ICANN generische Top Level Domains einzuführen.

Hier geht es zum Kurz-Interview.

Hilfreiche Informationen dazu bietet – wie immer auch – heise.de

Schutzrechte / IP, weitere Blawgs » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 12. Aug 2011

Neue Widerrufsbelehrung ab 4.8.2011

Seit dem 4.8.2011 gelten neue Bedingungen im Rahmen des Widerrufsrechtes für Verbraucher im Fernabsatzgeschäft. Dieses Mal hat es der Gesetzgeber auch geschafft eine Übergangsfrist von 3 Monaten zu gewähren, so dass Sie als Unternehmer nicht in einer Nacht und Nebel Aktion die Widerrufsbelehrung austauschen müssen. Dennoch ist es ratsam zeitnah die Widerrufsbelehrung anzupassen bzw. zu prüfen, ob die Änderungen Ihre Widerrufsbelehrung betreffen.

Die Muster können der Anlage zum EGBGB entnommen werden. Haben Sie Fragen zur konkreten Formulierung? Sprechen Sie uns gern an!

Muster Widerrufsbelehrung (Stand 4.8.2011)
Muster Rückgabebelehrung (Stand 4.8.2011)

E-Commerce » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 8. Aug 2011

Praxis-Website: aber sicher!

Im Rahmen eines Arzt- und Apotheker-Specials bin ich zu Rechtsfragen von der Zeitschrift webselling befragt worden. Es ging konkret um die Möglichkeiten der Werbung von Ärzten, insbesondere auf deren Websites. Das Interview ist in der aktuellen Ausgabe 4/11 (Juli/ August 2011) auf Seite 116 nachzulesen.
Die Ausgabe kann hier bestellt werden.

Allgemeine Rechtsinformationen, E-Commerce » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 2. Aug 2011

Seite 2 von 3612345...Ende »

Weitere Beiträge in den Archiven

Zum Seitenbeginn