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ELENA – Musterinformation

Elena” ist die Abkürzung von “Elektronischer Entgeltnachweis”. Ab dem 1. Januar 2010 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter einer zentralen Speicherstelle (ZSS) bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Auf Grundlage dieses Datenpools soll ab 2012 der Bezug von Arbeitslosen-, Wohn- und Bundeselterngeld zügiger abgewickelt werden. Von der Regelung sind zunächst 40 Millionen Bürger betroffen. Nachdem nun die Kritik in den Medien und auch des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar immer lauter wurde, will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachbessern. Zum näheren Verständnis und zum Ablauf empfehle ich die Lektüre des Artikels von Matthias Becker “Die andere Vorratsdatenspeicherung” (heise.de)

Gesetzliche Grundlage ist hierfür das ELENA-Verfahrensgesetz vom 28.03.2009.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten für Arbeitgeber:

  • - Monatliche Übermittlung des Datensatzes pro Arbeitnehmer an die ZSS.
    - Diese Übermittlung ist zu protokollieren.
    - Der Arbeitnehmer ist über die Entgeltbescheinigung zu informieren, dass die Daten an die ZSS übermittelt wurden.
  • Folgender Mustertext kann daher als Information dienen und mit der ersten Entgeltabrechnung übermittelt werden:


    “Wir sind seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln.

    Das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (kurz: ELENA) regelt, wie Bürger ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Alle Arbeitgeber sind ab dem 1. Januar 2010 verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Zum 1. Januar 2012 startet dann der Datenabruf des ELENA-Verfahrens.”

    Ein Muster für die Arbeitnehmerinformation findet sich auch auf der offiziellen Webseite des Bundes zum Thema ELENA.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 3. Jan 2010

    04.11.2009: kostenloser Workshop Datensicherheit und Onlinerecht

    Das Electronic Commerce Kompetenzzentrum Ruhr organisiert zusammen mit InnoZent OWL e.V. sowie FTK Forschungsinstitut für Telekommunikation eine Veranstaltung für Frauen und Existenzgründerinnen im Handwerk “Femme digitale” – IT-Kompetenz für Frauen im Handwerk.

    Termin: 04.11.2009
    Ort: Kreishandwerkerschaft Paderborn, Waldenburger Str.19
    Zeit: 19:00-20:00 Uhr
    Referentin: Carola Sieling
    Thema: Datensicherheit und Online-Recht

    Zum Flyer der Veranstaltung.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 28. Okt 2009

    Was kostet ein Mahnbescheid?

    Das kommt auf darauf an.. sagt der Jurist und hat Recht!

    Für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten für das Mahnverfahren stellt die Seite www.mahngerichte.de einen praktikablen Kostenrechner bereit.

    Hinweise:
    Der Kostenrechner berechnet die Gerichts- und Anwaltsgebühren für ein gerichtliches Mahnverfahren für das Kostenrecht ab dem 1.7.2006. Die möglichen weiteren Kosten eines streitigen Verfahrens, einschließlich der Kosten für evtl. Beweisaufnahmen, sind nicht berücksichtigt. Ebenso können weitere Kosten für die außer- oder vorgerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts anfallen.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 14. Apr 2009

    Zwangsversteigerungen online!

    Die Zwangsversteigerung für bewegliche Sachen – also keine Grundstücke oder Immobilien – ist im Internet derzeit nur für Versteigerungen nach der Abgabenordnung (AO) vorgesehen.

    Das Bundeskabinett hat am 18.02.2009 einen Entwurf beschlossen, der außer der Präsenzversteigerung durch den Gerichtsvollzieher zusätzlich Internetzwangsversteigerungen möglich machen soll.

    Zum Regierungsentwurf via www.itrb.de.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 14. Apr 2009

    Übersicht Gerichtsaufbau

    Beim durchstöbern der Seiten über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen bin ich u.a. über eine schöne Übersicht zum Gerichtsaufbau in der Bundesrepublik gestolpert.

    Weitere Länderübersichten und Übersetzungen, bitte hier lang.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 19. Jan 2009

    Europäisches Mahnverfahren

    Seit dem 12.12.2008 kann das europäische Mahnverfahren genutzt werden.

    Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann ab dem 01.01.2009 genutzt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Wedding.

    Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 12.12.2008.

    Zu den Formularen.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 17. Jan 2009

    Urheberrecht: Materialien für Unterricht und Forschung

    Gem. § 52 a UrhG ist die öffentliche Zugänglichmachung von kleinen Teilen bereits veröffentlichter Werke, Werke geringen Umfangs sowie einzelner Beiträge aus Zeitschriften & Co. für einen bestimmten Adressatenkreis zulässig.

    Hierzu gibt es eine sehr anschauliche Übersicht der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, Baden-Württemberg, die für alle Lehrenden an Schulen, Hochschulen etc. von Interesse sein dürfte.

    Aber Achtung: § 137 k UrhG

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 9. Jan 2009

    Welches Gericht ist örtlich zuständig?

    Über das Orts- und Gerichtsdatenverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland ermitteln.

    Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Prozessrechts nach dem Streitgegenstand ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein kann. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird zusätzlich angezeigt.

    Ein sehr schöner Dienst, der sich allerdings in Bezug auf die Fachgerichte noch im Aufbau befindet.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 20. Okt 2008

    Verwaltungsvorschriften online

    Die Bundesregierung stellt unter Federführung des Bundesministeriums des Innern in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine umfangreiche Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden kostenlos im Internet bereit.

    Die Datenbank beinhaltet „living documents“, d.h. die Bundesressorts aktualisieren fortlaufend die eingestellten Dokumente. In Überarbeitung befindliche und neue Verwaltungsvorschriften können jederzeit von der juris GmbH eingepflegt werden.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 25. Jul 2008

    Online-Zugang zum Zentralen Vorsorgeregister

    Wir nutzen das von der Bundesnotarkammer bereitgestellte Online-Verfahren zur Anmeldung Ihrer Vorsorgevollmacht.

    Seit dem 1.3.2005 können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmachten zum Zentralen Vorsorgeregister melden. Die Eintragung im Register hilft, Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall zu finden.

    Es empfiehlt sich, für die Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise müssen verschiedene Punkte (etwa die Befugnis zur Einwilligung in eine das Leben gefährdende Operation) ausdrücklich in der Vorsorgevollmacht angesprochen sein, damit die Vertrauensperson auch zu diesen Entscheidungen berechtigt ist. Rechtlichen Rat erteilen Notare und Rechtsanwälte.

    Ausschließlich die Vormundschaftsgerichte, also die Gerichte, die über die Anordnung einer Betreuung zu entscheiden haben, können Ihre Daten einsehen. Dies geschieht über besonders gesicherte Verbindungen im Internet bzw. Justiznetz.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 18. Jun 2008

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