E-Commerce

Bezahlverfahren im E-Commerce

“Die Abwicklung kleiner Bezahlbeträge im E-Commerce ist besonders aufwendig, da der Transaktionsaufwand technisch unabhängig von der Höhe des Betrags ist, der bezahlt werden soll. Es müssen also weitgehend die gleichen Verfahren wie bei großen Beträgen angestoßen werden, denn Bargeld kann (noch) nicht so einfach durch Protokolle übertragen werden, wie etwa Bilder, Texte, Musik- oder Videodateien…”
Dipl.-Kfm. Manfred K. Wolff beleuchtet im t3n Magazin die Möglichkeiten und Risiken im Micropayment.

Der Autor hat für die Leser am Ende des Aufsatzes eine hilfreiche Übersicht unterschiedlicher Anbieter zusammengestellt.

Mehr zum Thema Payment Card Industry Data Security Standards bei Wikipedia.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 31. Jan 2010

Workshop “Verkäufe im Internet – effektiv und rechtssicher”

aus der Veranstaltungsreihe „Know-how für Unternehmen“ der Wirtschaftsförderung.

Wie kann der eigene Vertrieb über das Internet durch zielgruppengerichtete Online-Werbung gesteigert werden? Wo liegen die größten Chancen und welche Fauxpas sollte man vermeiden? Welche Rechtsgrundlagen gibt es für einen Internetshop? Wie kann man Abmahnungen vermeiden?

Wertvolle Tipps für Onlinemarketing und rechtssichere Internetseiten bietet der Vortrag zum Thema „Verkäufe im Internet – effektiv und rechtssicher“ in der Veranstaltungsreihe „Know-how für Unternehmen“ der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Paderborn. Er findet am Mittwoch, 10.02.10 um 18 Uhr im Technologiepark 13 in Paderborn statt. Stephan Winter, Geschäftsführer der ameus GmbH und Carola Sieling, Fachanwältin für IT-Recht erläutern die Möglichkeiten des Internets für das moderne Marketing-Mix.

Die Kosten für die Teilnahme betragen 10 €.

Anmeldungen bis eine Woche vor der Veranstaltung bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Paderborn per E-Mail über info@wfg-pb.de oder telefonisch unter 05251-1609050

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 26. Jan 2010

Telefonnummer in Widerrufsbelehrung

Immer wieder falsch gemacht, weil aus Gründen der Bequemlichkeit die Impressumsdaten per copy und paste in die Widerrufsbelehrung kopiert wird.

Das OLG Hamm bestätigt diese Rechtsauffassung mit Urteil vom 2.7.2009 – 4 U 43/09.

Ist in den AGB eines Onlinehändlers neben der Anschrift für einen Widerruf die Telefonnummer des Unternehmers angegeben, stellt dies einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot gem. § 355 BGB dar und ist als Marktverhaltensregel wettbewerbswidrig.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 10. Jan 2010

Neues Batteriegesetz zum 1.12.2009 – Registrierungspflicht ab 1.12.09 bis 28.02.10

Am 1. 12.2009 tritt das Batteriegesetz (BattG) in Kraft. Es ersetzt die seit 1998 geltende Batterieordnung, und regelt die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren.

Durch das BattG werden zukünftig, wie auch schon durch die Batterieverordnung, weiterhin die Rücknahme- und Entsorgungspflichten für Altbatterien und Altakkumulatoren grundsätzlich auf die Hersteller, Importeure und Vertreiber übertragen.

Die Rücknahmeverpflichtung von Händlern erfährt dabei aber die auch jetzt geltenden Beschränkungen

- auf Altbatterien der Art, die der Händler als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder – geführt hat,
- auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen,
- auf Produkte mit eingebauten Altbatterien (hier ist das Elektrogesetz einschlägig).

Auch die wichtige Hinweispflicht der Vertreiber bleibt bestehen. Das BattG sieht in diesem Sinn noch eine Definition für den Vertreiber vor, der „gewerblich Batterien an den Endnutzer abgeben“ muss.

Erstmals werden jedoch auch aufgrund der europäischen Altbatterienrichtlinie verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien und Beschränkungen für die Verwendung von Batterien mit Cadmium und Quecksilber vorgesehen.

Des Weiteren wird es zukünftig ein staatliches Herstellerregister geben.
So dürfen Hersteller und Importeure Batterien und Akkumulatoren nur in den Verkehr bringen, wenn sie dies gegenüber dem beim Umweltbundesamt geführten Register angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben.

Als wichtige Neuregelung taucht im BattG eine dem ElektroG ähnliche Herstellerfiktion (Geltung ab 01.03.2010) auf.

Gemäß § 2 Nr. 15 S. 2 BattG gelten diejenigen Vertreiber und Zwischenhändler, die vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von Herstellern in Verkehr bringen, die sich nicht beim Umweltbundesamt angezeigt haben, selbst als Hersteller.

Das hat die Folge, dass für sie die gleichen Entsorgungs- und sonstige Pflichten der Hersteller gelten.
Für diese Herstellerfiktion muss der Händler Kenntnis haben, billigend in Kauf nehmen oder aufgrund fehlender Sorgfalt verkennen, dass er Batterien von Herstellern in Verkehr bringt, die sich nicht beim Umweltbundesamt angezeigt haben.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Bianca Schillmöller am 4. Nov 2009

04.11.2009: kostenloser Workshop Datensicherheit und Onlinerecht

Das Electronic Commerce Kompetenzzentrum Ruhr organisiert zusammen mit InnoZent OWL e.V. sowie FTK Forschungsinstitut für Telekommunikation eine Veranstaltung für Frauen und Existenzgründerinnen im Handwerk “Femme digitale” – IT-Kompetenz für Frauen im Handwerk.

Termin: 04.11.2009
Ort: Kreishandwerkerschaft Paderborn, Waldenburger Str.19
Zeit: 19:00-20:00 Uhr
Referentin: Carola Sieling
Thema: Datensicherheit und Online-Recht

Zum Flyer der Veranstaltung.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 28. Okt 2009

UPDATE: Kein Widerrufsrecht bei privater Warenbestellung zum Arbeitsplatz

So lautete die Quintessenz des Urteilsspruches des LG Hamburg vom 16.12.2008 (Az.309 S 96/08). Eine Rechtsanwaltskollegin hatte für sich privat Lampen in ihre Kanzlei liefern lassen und wünschte später die Rückabwicklung. Das LG Hamburg bestätigte die Ansicht des AG nicht und teilte mit, dass es nicht auf die innere, sondern auf äußere Betrachtung aus Sicht des Verkäufers ankäme, ob ein Käufer als Privatperson oder als Unternehmer handelt.
Meiner Ansicht nach ein völlig richtiges Urteil, da andernfalls die Unsicherheit im Versandhandel unangemessen zu Lasten des Verkäufers ginge.

UPDATE
Achtung: Verkäufer aufgepasst! Nur bei eindeutiger Zuordnung zu freiberuflicher bzw. selbständiger Tätigkeit, besteht kein Widerrufsrecht. Im Zweifel besteht also das Widerrufsrecht. BGH (Urteil vom 30. September 2009 – VIII ZR 7/09)
Mehr beim Shopbetreiber-blog.de.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 1. Okt 2009

OLG Hamm: Irreführende Werbung im E-Commerce

Das OLG (Urteil vom 17.03.2009, Az.4 U 167/08) hat einen Wettbewerbsverstoß in dem von dem Unternehmer verwendeten Hinweis:

“Lieferzeit auf Nachfrage”

gesehen.

Vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung, insbesondere des Urteils vom 7. April 2005 – I ZR 314/02 ist dies nur konsequent. Danach urteilte der BGH, dass der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmißverständlich hingewiesen wird.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 23. Jun 2009

BGH: Geschäfte unter fremden Ebay Account

Die Rechtssprechung musste sich schon oft mit der Problematik von eBay- Verkäufen bzw. Einkäufen auseinandersetzen.

In einem aktuellen Fall (BGH Urteil vom 11. März 2009, Az. I ZR 114/06) hat eine Dame unter dem Account ihres Mannes ein Halsband bei eBay versteigert und in der Beschreibung des Produktes Markenrechte und Urheberrechte Dritter verletzt sowie Wettbewerbsverstöße begangen.

Die Frage, die der Fall nun aufwirft – ob der Inhaber des Accounts für die begangen Verstöße haften muss – wurde in den Vorinstanzen verneint.
Unter anderen Gesichtspunkten betrachtet der Bundesgerichtshof die Angelegenheit. So seien die Accountdaten unzureichend geschützt gewesen, auch im familiären Bereich dürfen diese Daten nicht für jeden zugänglich sein.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 12. Jun 2009

Beschlossen! BDSG-Reform

Nach einigem hin und her hat der Bundestag hat am Freitag, den 29.05.2009 mit Mehrheit der großen
Koalition den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regulierung von Auskunfteien mit Änderungen
verabschiedet, die der Innenausschuss empfohlen hatte.

Den Bericht und die Beschlussempfehlung können Sie hier einsehen und herunterladen.

Korrekturvorschläge der Länder blieben weitestgehend unberücksichtigt.

Inkrafttreten sollen die Regelungen Anfang April 2010.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 31. Mai 2009

Kein Widerrufsrecht bei privater Warenbestellung zum Arbeitsplatz

So lautet die Quintessenz des Urteilsspruches des LG Hamburg vom 16.12.2008 (Az.309 S 96/08). Eine Rechtsanwaltskollegin hatte für sich privat Lampen in ihre Kanzlei liefern lassen und wünschte später die Rückabwicklung. Das LG Hamburg bestätigte die Ansicht des AG nicht und teilte mit, dass es nicht auf die innere, sondern auf äußere Betrachtung aus Sicht des Verkäufers ankäme, ob ein Käufer als Privatperson oder als Unternehmer handelt.
Meiner Ansicht nach ein völlig richtiges Urteil, da andernfalls die Unsicherheit im Versandhandel unangemessen zu Lasten des Verkäufers ginge.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 23. Mai 2009

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