Datenschutz

Datenschutzaufsicht europarechtswidrig

Der EuGH hat das deutsche System der Staatsaufsicht in der Privatwirtschaft als europarechtswidrig eingestuft. Die Grundrechte müssten in der EU überall auf gleichem Niveau gewahrt werden.

Hier geht es zum Urteil.

Eine ausführliche Besprechung finden Sie unter rechtslupe.de.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 10. Mrz 2010

ELENA – Musterinformation

Elena” ist die Abkürzung von “Elektronischer Entgeltnachweis”. Ab dem 1. Januar 2010 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter einer zentralen Speicherstelle (ZSS) bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Auf Grundlage dieses Datenpools soll ab 2012 der Bezug von Arbeitslosen-, Wohn- und Bundeselterngeld zügiger abgewickelt werden. Von der Regelung sind zunächst 40 Millionen Bürger betroffen. Nachdem nun die Kritik in den Medien und auch des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar immer lauter wurde, will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachbessern. Zum näheren Verständnis und zum Ablauf empfehle ich die Lektüre des Artikels von Matthias Becker “Die andere Vorratsdatenspeicherung” (heise.de)

Gesetzliche Grundlage ist hierfür das ELENA-Verfahrensgesetz vom 28.03.2009.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten für Arbeitgeber:

  • - Monatliche Übermittlung des Datensatzes pro Arbeitnehmer an die ZSS.
    - Diese Übermittlung ist zu protokollieren.
    - Der Arbeitnehmer ist über die Entgeltbescheinigung zu informieren, dass die Daten an die ZSS übermittelt wurden.
  • Folgender Mustertext kann daher als Information dienen und mit der ersten Entgeltabrechnung übermittelt werden:


    “Wir sind seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln.

    Das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (kurz: ELENA) regelt, wie Bürger ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Alle Arbeitgeber sind ab dem 1. Januar 2010 verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Zum 1. Januar 2012 startet dann der Datenabruf des ELENA-Verfahrens.”

    Ein Muster für die Arbeitnehmerinformation findet sich auch auf der offiziellen Webseite des Bundes zum Thema ELENA.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 3. Jan 2010

    Update: Datenschutzrecht in “markt & wirtschaft” (12/09)

    In der aktuellen “markt & wirtschaft” (Westfalen) ist das Update: Datenschutzrecht von Rechtsanwältin Sieling (Seite 28-29) erschienen.

    Der Artikel verschafft einen Überblick über die wesentlichen Änderungen im Datenschutzrecht und zeigt Handlungsbedarf im Unternehmen auf.

    Der Artikel steht für alle Interessierten in der Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins zur Verfügung.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 3. Dez 2009

    IT-Dinner (Novellierungen zum Datenschutzrecht und Dinner im Stiftskeller)

    Ich lade alle Interessierten herzlich zu einem 90-minütigem Workshop zum Thema Datenschutz im Unternehmen, insbesondere die Neuerungen des BDSG ab dem 1.9.2009 und zum anschließenden Dinner im Stiftskeller des Hotels Asphetera ein!

    (Kosten: EUR 99,– zzgl. USt., Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 15 Personen, vorherige Anmeldung erforderlich)

    Anmeldung per Mail an: info@kanzlei-sieling.de
    oder
    via XING unter: http://tinyurl.com/nsh8tm

    Referentin:
Carola Sieling, Kanzlei Sieling (Paderborn und Hamburg), Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht, Lehrbeauftragte der FH Flensburg,

    Workshop:
    Die Novellierungen des Datenschutzes haben erhebliche Auswirkungen auf die Datenschutzorganisation und die Geschäftsprozesse der Unternehmen. 
    Einige Regelungen sind bereits am 1. September 2009 in Kraft getreten. Das Workshop-Seminar stellt die gesetzlichen Änderungen durch die aktuellen Novellen des BDSG dar und identifiziert Handlungsbedarf im Unternehmen.

    Schwerpunktthemen:

    - Erweiterung der Pflichten bei Auftragsdatenverarbeitung
    - Neue Regelungen im Bereich Werbung, Markt- und Meinungsforschung
    - Änderungen des BDSG zu Auskunfteien und Scoring
    - Stärkung der Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
    - Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz
    - Neue Befugnisse der Aufsichtsbehörden und neue Bußgeldtatbestände

    Agenda:

    17:45 Uhr: Get together und Vorstellungsrunde

    18:00 Uhr: Workshop Datenschutzrecht
    19:30 Uhr: Dinner

    Im stimmungsvollen Stiftskeller erwartet Sie ein ganz besonderes Ambiente sowie ausgesuchte Weine und das folgende Menü mit 2 Hauptgängen zur Wahl inkl. Getränke:
     
    „Antipastiplatte“
    Gegrillte Gemüse und Pilze in Kräutern und Olivenöl mariniert
    *****
    Geschmorte Kaninchenkeule in Sherrysoße
    mit Mandelbrokkoli und hausgemachten Schupfnudeln
    oder
    Gebratenes Pangasiusfilet an Dijoner Senfsoße
    mit Lauchgemüse und Wildreis
    *****
    Hausgemachtes Grand Marnierparfait
    mit marinierten Früchten
     
    Veranstaltungsdetails:
    Datum: 26.10.2009

    Uhrzeit: 17:45 Uhr bis 22:00 Uhr
    Ort: Hotel Aspethera, Am Busdorf 7, 33098 Paderborn
    Inklusive: Getränke zum Workshop und Dinner im Stiftskeller

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 21. Sep 2009

    Bundesrat hat heute zugestimmt! Das neue Datenschutzrecht im Überblick

    Die wichtigsten Änderungen im Überblick, die zum 1. September 2009 in Kraft treten:

    1. Kündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte
    2. Listenprivileg: es bedarf nun einer Einwilligung des Betroffenen in die Datenweitergabe; jedoch gibt es zahlreiche Ausnahmen
    3. Selbstanzeigepflicht von Datenschutzverstößen
    4. Bußgeldererhöhung: von 25.000 – 250.000 EUR auf 50.000 – 300.000 EUR
    5. Kopplungsverbot: Leistungen dürfen – bei Marktbeherrschung – nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Betroffene in die Verarbeitung seiner Daten zu Werbezwecken einwilligt.
    6. Verschärfung der Auftragsdatenverarbeitung
    7. Übergangsfrist für Daten, die vor dem 1. Juli 2009 erhoben oder gespeichert wurden, gelten die neuen Regelungen zur Verwendung von Daten für Werbezwecke erst ab dem 1. September 2012

    mehr Infos bei haufe.de

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 10. Jul 2009

    BGH: Geschäfte unter fremden Ebay Account

    Die Rechtssprechung musste sich schon oft mit der Problematik von eBay- Verkäufen bzw. Einkäufen auseinandersetzen.

    In einem aktuellen Fall (BGH Urteil vom 11. März 2009, Az. I ZR 114/06) hat eine Dame unter dem Account ihres Mannes ein Halsband bei eBay versteigert und in der Beschreibung des Produktes Markenrechte und Urheberrechte Dritter verletzt sowie Wettbewerbsverstöße begangen.

    Die Frage, die der Fall nun aufwirft – ob der Inhaber des Accounts für die begangen Verstöße haften muss – wurde in den Vorinstanzen verneint.
    Unter anderen Gesichtspunkten betrachtet der Bundesgerichtshof die Angelegenheit. So seien die Accountdaten unzureichend geschützt gewesen, auch im familiären Bereich dürfen diese Daten nicht für jeden zugänglich sein.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 12. Jun 2009

    Beschlossen! BDSG-Reform

    Nach einigem hin und her hat der Bundestag hat am Freitag, den 29.05.2009 mit Mehrheit der großen
    Koalition den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regulierung von Auskunfteien mit Änderungen
    verabschiedet, die der Innenausschuss empfohlen hatte.

    Den Bericht und die Beschlussempfehlung können Sie hier einsehen und herunterladen.

    Korrekturvorschläge der Länder blieben weitestgehend unberücksichtigt.

    Inkrafttreten sollen die Regelungen Anfang April 2010.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 31. Mai 2009

    IT-Brunch – „Wirtschaftsinformationen und Akquise im Internet – Internetmarketing und Recht”

    Das Internet hat die Geschäftswelt verändert wie kaum ein anderes Medium zuvor. Galt früher die Regel: “die Großen fressen die Kleinen”, spielt die Größe eines Unternehmens im Internet keine Rolle – hier gilt vielmehr: “die Schnellen überholen die Langsamen”. Das Internet ermöglicht es, unabhängig vom Standort, ihre Pro-dukte und Dienstleistungen mit einem relativ kleinen Werbebudget überregional erfolgreich anzubieten. Gegenstand dieser Veranstaltung ist die Vermittlung der rechtlichen Möglichkeiten des Internetmarketings. Was ist erlaubt und wann werden Grenzen überschritten?

    Schwerpunkte

    - Neuerungen des UWG seit 1.1.2009
    - die „Schwarze Liste“
    - BGH zu Google Adwords, Metatags & Co.
    - Markenrecht, Markenschutz und -anmeldung
    - Namensrecht
    - Telefonmarketing
    - Faxwerbung
    - Lockvogelangebote
    - professionelles E-Mail Marketing und Newsletter
    - Datenschutz, Umgang mit Kundendaten, Adresshandel
    - Grundsätze eines zulässigen Umgangs mit personenbezogenen Daten
    - Geschäftsführerhaftung bei Wettbewerbsverstößen und Datenschutzverletzungen

    Referentin
    Carola Sieling, Kanzlei Sieling (Paderborn und Hamburg), Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht, Lehrbeauftragte der FH Flensburg, www.kanzlei-sieling.de

    Agenda
    09:00 Uhr: Get together und Vorstellungsrunde
    09:30 Uhr: Workshop – Teil 1: Wettbewerbsrecht
    10:30 Uhr: Frühstücksbuffet
    11:00 Uhr: Workshop – Teil 2: Marketing
    12:30 Uhr: Brunchbuffet
    13:30 Uhr: Workshop – Teil 3: Datenschutz, IT-Haftung
    15:00 Uhr: Veranstaltungsende

    Datum: 18.03.2008
    Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Ort: Hotel Aspethera, Am Busdorf 7, 33098 Paderborn
    Inklusive: Handout, Teilnahmezertifikat, Getränke, reichhaltiges Buffet, Kaffee

    Kosten: EUR 199,– zzgl. MwSt.

    Anmeldung unter XING.
    Veranstaltungsflyer

    Allgemeine Rechtsinformationen, Datenschutz, E-Commerce, Schutzrechte / IP, Telekommunikation, Vertragsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht » | Kommentar schreiben »

    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 25. Feb 2009

    4. Paderborner Tag der IT-Sicherheit

    Am 26.03.2009 findet in der Uni zu Paderborn der 4. Paderborner Tag der IT-Sicherheit statt.
    Das Paderborner Forum „Industrie trifft Informatik“ als Veranstalter lädt herzlich zu Vorträgen, Workshops und regen Austausch ein. (Programm)

    Die Veranstatung richtet sich an Fach- und Führungskräfte in Industrie, Hochschule und Verwaltung, die
    - über die Einführung von IT-Verfahren mitentscheiden,
    - im IT-Dienstleistungsbereich tätig sind,
    - IT-Sicherheitskonzepte erarbeiten oder umsetzen,
    - IT-Sicherheitskonzepte aus Controllingsicht begleiten,
    - im Bereich IT-Sicherheit forschen oder sich dafür interessieren.

    Besuchen Sie meinen Workshop zum Thema
    “Datenschutz als Werbevorteil!”

    Hier geht es zur kostenlosen Anmeldung. (Anmeldung erforderlich/Teilnahme kostenlos)

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 12. Feb 2009

    Riskant: Private E-Mail Nutzung am Arbeitsplatz

    Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer riskant: die private E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz.

    Knapp jedes zweite deutsche Unternehmen verbietet seinen Beschäftigten, private E-Mails am Arbeitsplatz zu bearbeiten. Jedes vierte Unternehmen kontrolliert das Verbot privater E-Mails am Arbeitsplatz. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „IT-Security 2008“ der Fachzeitschrift InformationWeek. Fraglich ist jedoch, ob ausreichende und wirksame Regelungen darüber getroffen wurden. Das Ergebnis der Studie lässt Bedenken offen, denn bei über 30 Prozent der Unternehmen entspricht die Organisation des E-Mail-Verkehrs nach Einschätzung der Antwortenden nicht den gesetzlichen Anforderungen.

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    Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 3. Feb 2009

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