Allgemeine Rechtsinformationen

IT-Dinner (Novellierungen zum Datenschutzrecht und Dinner im Stiftskeller)

Ich lade alle Interessierten herzlich zu einem 90-minütigem Workshop zum Thema Datenschutz im Unternehmen, insbesondere die Neuerungen des BDSG ab dem 1.9.2009 und zum anschließenden Dinner im Stiftskeller des Hotels Asphetera ein!

(Kosten: EUR 99,– zzgl. USt., Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 15 Personen, vorherige Anmeldung erforderlich)

Anmeldung per Mail an: info@kanzlei-sieling.de
oder
via XING unter: http://tinyurl.com/nsh8tm

Referentin:
Carola Sieling, Kanzlei Sieling (Paderborn und Hamburg), Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht, Lehrbeauftragte der FH Flensburg,

Workshop:
Die Novellierungen des Datenschutzes haben erhebliche Auswirkungen auf die Datenschutzorganisation und die Geschäftsprozesse der Unternehmen. 
Einige Regelungen sind bereits am 1. September 2009 in Kraft getreten. Das Workshop-Seminar stellt die gesetzlichen Änderungen durch die aktuellen Novellen des BDSG dar und identifiziert Handlungsbedarf im Unternehmen.

Schwerpunktthemen:

- Erweiterung der Pflichten bei Auftragsdatenverarbeitung
- Neue Regelungen im Bereich Werbung, Markt- und Meinungsforschung
- Änderungen des BDSG zu Auskunfteien und Scoring
- Stärkung der Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz
- Neue Befugnisse der Aufsichtsbehörden und neue Bußgeldtatbestände

Agenda:

17:45 Uhr: Get together und Vorstellungsrunde

18:00 Uhr: Workshop Datenschutzrecht
19:30 Uhr: Dinner

Im stimmungsvollen Stiftskeller erwartet Sie ein ganz besonderes Ambiente sowie ausgesuchte Weine und das folgende Menü mit 2 Hauptgängen zur Wahl inkl. Getränke:
 
„Antipastiplatte“
Gegrillte Gemüse und Pilze in Kräutern und Olivenöl mariniert
*****
Geschmorte Kaninchenkeule in Sherrysoße
mit Mandelbrokkoli und hausgemachten Schupfnudeln
oder
Gebratenes Pangasiusfilet an Dijoner Senfsoße
mit Lauchgemüse und Wildreis
*****
Hausgemachtes Grand Marnierparfait
mit marinierten Früchten
 
Veranstaltungsdetails:
Datum: 26.10.2009

Uhrzeit: 17:45 Uhr bis 22:00 Uhr
Ort: Hotel Aspethera, Am Busdorf 7, 33098 Paderborn
Inklusive: Getränke zum Workshop und Dinner im Stiftskeller

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 21. Sep 2009

Vortrag Paderborner Gründerstammtisch – Netzwerken mit XING am 16.9. um 19 Uhr

Liebe Leserinnen und Leser,

der Paderborner Gründerstammtisch ist eine Kontaktplattform für Gründungswillige, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Führungskräfte. Die Veranstaltung wird regelmäßig von der Technologieparkgesellschaft und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft organisiert, um die Paderborner Unternehmen zu unterstützen. Bei dem Treffen am 16. September beschäftigen wir uns mit dem Aufbau und der Pflege von Geschäftskontakten über XING.

Referenten: Carola Sieling (Moderatorin der Gruppe Paderborn und Informationstechnologierecht und Steffen Terberl (Moderator der Gruppe Uni Paderborn)

Mehr Infos und Anmeldung bei paderborn.de.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 29. Aug 2009

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2009

Zahlreiche Neuregelungen treten in Kraft,

u.a. Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Eine Übersicht der Neuregelungen finden auf der Seite des Bundesregierung.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 2. Jul 2009

Neue XING Gruppe: IT-Recht

Für das spezielle Thema IT-Recht habe ich eine neue Gruppe bei XING gegründet. Der IT-Lunch und andere Events mit diesem Themenschwerpunkt werden zukünftig über diese Gruppe veranstaltet werden.

Alle Interessierten lade ich herzlich zum Mitmachen und Gestalten ein!

Hier geht es zur Gruppe:

http://www.xing.com/group-35328.de95c5

Diese Gruppe soll eine Anlaufstelle für das Thema Informationstechnologierecht (IT-Recht) darstellen. Das Thema IT-Recht umfasst u.a. folgende Rechtsgebiete: Internetrecht, Domainrecht, E-Commerce, IT-Verträge, Telekommunikationsrecht, Markenrecht, Datenschutz, Urheberrecht, etc.
Know-how-Träger und Hilfesuchende sollen in diesem Forum zusammenkommen, um sich über das noch junge Thema auszutauschen, Hilfestellungen zu erhalten und Kontakte zu knüpfen. Letzteres steht dabei im Vordergrund.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 15. Apr 2009

IT-Brunch – „Wirtschaftsinformationen und Akquise im Internet – Internetmarketing und Recht”

Das Internet hat die Geschäftswelt verändert wie kaum ein anderes Medium zuvor. Galt früher die Regel: “die Großen fressen die Kleinen”, spielt die Größe eines Unternehmens im Internet keine Rolle – hier gilt vielmehr: “die Schnellen überholen die Langsamen”. Das Internet ermöglicht es, unabhängig vom Standort, ihre Pro-dukte und Dienstleistungen mit einem relativ kleinen Werbebudget überregional erfolgreich anzubieten. Gegenstand dieser Veranstaltung ist die Vermittlung der rechtlichen Möglichkeiten des Internetmarketings. Was ist erlaubt und wann werden Grenzen überschritten?

Schwerpunkte

- Neuerungen des UWG seit 1.1.2009
- die „Schwarze Liste“
- BGH zu Google Adwords, Metatags & Co.
- Markenrecht, Markenschutz und -anmeldung
- Namensrecht
- Telefonmarketing
- Faxwerbung
- Lockvogelangebote
- professionelles E-Mail Marketing und Newsletter
- Datenschutz, Umgang mit Kundendaten, Adresshandel
- Grundsätze eines zulässigen Umgangs mit personenbezogenen Daten
- Geschäftsführerhaftung bei Wettbewerbsverstößen und Datenschutzverletzungen

Referentin
Carola Sieling, Kanzlei Sieling (Paderborn und Hamburg), Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht, Lehrbeauftragte der FH Flensburg, www.kanzlei-sieling.de

Agenda
09:00 Uhr: Get together und Vorstellungsrunde
09:30 Uhr: Workshop – Teil 1: Wettbewerbsrecht
10:30 Uhr: Frühstücksbuffet
11:00 Uhr: Workshop – Teil 2: Marketing
12:30 Uhr: Brunchbuffet
13:30 Uhr: Workshop – Teil 3: Datenschutz, IT-Haftung
15:00 Uhr: Veranstaltungsende

Datum: 18.03.2008
Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Ort: Hotel Aspethera, Am Busdorf 7, 33098 Paderborn
Inklusive: Handout, Teilnahmezertifikat, Getränke, reichhaltiges Buffet, Kaffee

Kosten: EUR 199,– zzgl. MwSt.

Anmeldung unter XING.
Veranstaltungsflyer

Allgemeine Rechtsinformationen, Datenschutz, E-Commerce, Schutzrechte / IP, Telekommunikation, Vertragsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 25. Feb 2009

4. Paderborner Tag der IT-Sicherheit

Am 26.03.2009 findet in der Uni zu Paderborn der 4. Paderborner Tag der IT-Sicherheit statt.
Das Paderborner Forum „Industrie trifft Informatik“ als Veranstalter lädt herzlich zu Vorträgen, Workshops und regen Austausch ein. (Programm)

Die Veranstatung richtet sich an Fach- und Führungskräfte in Industrie, Hochschule und Verwaltung, die
- über die Einführung von IT-Verfahren mitentscheiden,
- im IT-Dienstleistungsbereich tätig sind,
- IT-Sicherheitskonzepte erarbeiten oder umsetzen,
- IT-Sicherheitskonzepte aus Controllingsicht begleiten,
- im Bereich IT-Sicherheit forschen oder sich dafür interessieren.

Besuchen Sie meinen Workshop zum Thema
“Datenschutz als Werbevorteil!”

Hier geht es zur kostenlosen Anmeldung. (Anmeldung erforderlich/Teilnahme kostenlos)

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 12. Feb 2009

Übersicht Gerichtsaufbau

Beim durchstöbern der Seiten über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen bin ich u.a. über eine schöne Übersicht zum Gerichtsaufbau in der Bundesrepublik gestolpert.

Weitere Länderübersichten und Übersetzungen, bitte hier lang.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 19. Jan 2009

Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen – Teil 1

Der Datenschutz und die Datensicherheit sind in den Zeiten elektronischer Datenverarbeitung immer wichtiger geworden, zumal die Möglichkeiten und die Gefahr des Missbrauchs proportional zu der steigenden elektronischen Ansammlung von Daten wächst. Datenschutz im Unternehmen betrifft also das Spannungsverhältnis von Mensch, Recht und Technik. Was zwi-schen Arzt und Patient sowie zwischen Rechtsanwalt und Mandant selbstverständlich ist, ist jedoch nicht allerorts Standard.
Herzstück des Datenschutzrechtes ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Datenschutzrecht schützt in erster Linie Daten über Personen, und zwar wenn sie “automatisiert” in irgendeiner Weise verarbeitet worden sind. Verarbeiten fängt bei der Erhebung der Daten an und hört bei der Löschung auf. Hintergrund ist, dass, während sich eine elektronische Datei mit einfachen Klicks mithilfe von Software schnell auswerten lässt, dies bei einer nicht automatisierten Datei ohne erheblichen Zeitaufwand nicht möglich ist. Eine geordnete Ablage von Bewerbungsunterlagen enthält zwar vertrauliche personenbezogene Daten, stellt aber keine automatisierte Datei dar.

Wer muss das Bundesdatenschutzgesetz beachten?

Die Vorschriften des BDSG gelten für alle öffentliche Stellen als auch für Unternehmen, die personenbezogene Daten unter Einsatz von DV-Anlagen erheben, verarbeiten oder nutzen. Die rein private Adressliste für Geburtstagseinladungen auf dem Firmenrechner fällt jedoch nicht unter das BDSG. Die Einhaltung sämtlicher Vorschriften zum Datenschutz wird in der Regel durch einen Datenschutzbeauftragten beaufsichtigt, der entweder Arbeitnehmer des Unternehmens ist oder extern beauftragt wird. Die meisten Unternehmen sind sogar gem. § 4f BDSG verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 3. Dez 2008

Impressum: Telefonnummer erforderlich?

MIR berichtet über die kürzlich gefallene Entscheidung des EuGH, Urteil vom 16.10.2008 – Az. C-298/07, in der der EuGH über die Frage zu entscheiden hatte, ob ein Diensteanbieter, der ausschließlich im Internet tätig ist, seinen Kunden seine Telefonnummer bereits vor Abschluss
eines Vertrags mitteilen muss.

Dabei ging es im Wesentlichen um die Auslegung unter gemeinschaftsrechtlicher Würdigung folgender Klausel (§ 5 Abs.1 Ziffer 2 TMG):

§ 5 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. 2007 I S. 179) sieht vor:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien
folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich
die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft ge-
macht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen einge-
zahlt sind, den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen
ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

Nach der Entscheidung ist die Angabe einer Telefonnummer nicht zwingend erforderlich.

Tenor:

Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) ist dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen. Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden können, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verhält es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 3. Nov 2008

DSRI Herbstakademie 2008

Für alle Kollegen und Kolleginnen, die hier mitlesen und sich für IT-Recht interessieren, darf ich auf die jährlich von der DSRI – Stiftung für Recht und Informatik – veranstaltete Herbstakademie hinweisen.

Dieses Jahr findet die Veranstaltung in der Zeche Zollverein, Essen vom 10. – 13. September 2008 statt.

Ich würde mich freuen den ein oder anderen Kollegen/Kollegin vom Fachanwaltskurs IT-Recht (Januar bis März 2007 in Düsseldorf) wieder zu sehen!

Der Veranstalter hat mir mitgeteilt, dass dort auch auf Wunsch der Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO erteilt wird.

Zur Erläuterung:
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 17. Jun 2008

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