Allgemein

Reichweite von Unterlassungserklärungen

Begeht ein Unternehmen einen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßende geschäftliche Handlung, so läuft es Gefahr von einem Mitbewerber oder einem Verbraucherschutzverein abgemahnt zu werden. Ist die Abmahnung berechtigt, so wird das Unternehmen regelmäßig eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben müssen. In dieser verpflichtet sich das Unternehmen, den Wettbewerbsverstoß nicht zu wiederholen. Diese Verpflichtung wird durch die Festsetzung einer Vertragsstrafe abgesichert. Durch eine Wiederholung der zu unterlassenden geschäftlichen Handlung wird die Vertragsstrafe verwirkt, ist also zu zahlen. Dabei sind jedoch einige Punkte zu beachten.

Keine Bagatellgrenze bei Unterlassungserklärungen

Damit eine unlautere geschäftliche Handlung als Wettbewerbsverstoß qualifiziert wird, muss sie regelmäßig eine gewisse Erheblichkeit aufweisen. Unlautere Handlungen, die sehr geringfügig und somit ungeeignet sind den Markt negativ zu beeinflussen, stellen keinen Wettbewerbsverstoß dar. Hat sich ein Unternehmen jedoch in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, eine bestimmte Handlung nicht mehr vorzunehmen, so wird bei Vornahme der Handlung die Vertragsstrafe verwirkt, selbst wenn die Handlung keine Auswirkungen auf den Markt haben kann.

“Im Kern gleichartige“ Handlungen werden erfasst

Wichtig ist auch, dass eine Unterlassungserklärung unter Umständen nicht nur die explizit genannte sondern auch „im Kern gleiche“ Handlungen abdeckt. Ein Beispiel aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 37/07): Ein Unternehmen verpflichtete sich, es zu unterlassen, ein unvollständiges Impressum auf ihrer Homepage vorzuhalten. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs verwirkt das Unternehmen die Vertragsstrafe auch dann, wenn es anstatt unvollständiger Impressumsangaben fehlerhafte Angaben machte. Denn die Unterlassungserklärung umfasse im Kern gleichartige Handlungen. Gegenstand des Verfahrens war nicht etwa eine fehlende, sondern eine unzutreffende Angabe zur Aufsichtsbehörde.

Konsequenzen

Es zeigt sich, dass selbst bei einer scheinbar klaren Formulierung einer Unterlassungserklärung sich bestimmte Risiken ergeben. Da Abmahner grundsätzlich daran interessiert sind, möglichst weit vorformulierte Unterlassungserklärungen zu verwenden ist es anzuraten, vor Abgabe einer mit Vertragsstrafe bewährten Unterlassungserklärung den Umfang uns die Auswirkungen ausgiebig zu prüfen.

Allgemein » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 9. Mrz 2010

Einladung zum 5. Paderborner Tag der IT-Sicherheit

Am 18.03.2009 findet in der Uni zu Paderborn (angrenzend an das Heinz Nixdorf Forum) der 5. Paderborner Tag der IT-Sicherheit statt.
Das Paderborner Forum „Industrie trifft Informatik“ als Veranstalter lädt herzlich zu Vorträgen, Workshops und regen Austausch ein.

Zum Programm.

Die Veranstatung richtet sich an Fach- und Führungskräfte in Industrie, Hochschule und Verwaltung, die
- über die Einführung von IT-Verfahren mitentscheiden,
- im IT-Dienstleistungsbereich tätig sind,
- IT-Sicherheitskonzepte erarbeiten oder umsetzen,
- IT-Sicherheitskonzepte aus Controllingsicht begleiten,
- im Bereich IT-Sicherheit forschen oder sich dafür interessieren.

Besuchen Sie meinen Workshop zum Thema
“Neue Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung” (Workshop 6)
Seit dem 1.9.2009 ist der neue § 11 BDSG in Kraft. Die Novellierung ist eine Reaktion auf die zuvor in der Praxis festgestellten Mängel bei der Auftragsvergabe (z.B. im Rahmen von Outsourcingverträgen). Mängel bei der Auftragserteilung und der Verzicht auf die Kontrolle können nunmehr auch mit einem Bußgeld geahndet werden. Enumerativ werden die im Vertrag festzulegenden Bedingungen aufgeführt. Daraus ergibt sich für die Auftragsvergabe ein bestimmter Prozessablauf, der neben der Erarbeitung von Musterklauseln Gegenstand des Workshops ist.

Hier geht es zur kostenlosen Anmeldung. (Anmeldung erforderlich/Teilnahme kostenlos)

Allgemein » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 5. Mrz 2010

Herzlich Willkommen im Team: Rechtsanwältin Schillmöller

Wir freuen uns über unseren jüngsten Zuwachs im Team: Frau Rechtsanwältin Schillmöller.
Frau Schillmöller wird als Nordlicht überwiegend an unserem Standort in Hamburg tätig sein.
Nachdem Frau Schillmöller ihre Eignung in Bezug auf IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz im Referendariat bereits bei uns unter Beweis stellen konnte, freuen wir uns, dass wir sie für unsere Kanzlei nun als Anwältin gewinnen konnten!

Allgemein » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 1. Mrz 2010

Update: IT-Recht Skript Februar 2010

Vielen Dank an Prof. Dr. Hoeren und an das Institut für Infrmations-, Telekommunikations- und Medenrecht an der Uni Münster für die laufende Aktualisierung des Skriptes IT-Recht!
Hier geht’s zum download!

Mit vielen Neuerungen zum Datenschutzrecht!

Allgemein » | 2 Kommentare »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 1. Mrz 2010

6. Auflage der RVG-Broschüre kostenfrei erhältlich

Die RAK Köln stellt für alle Interessierten ein hervorragendes Skriptum mit vielen Beispielen kostenlos zur Vefügung. Nunmehr schon in 6. Auflage (Stand 1.1.2010).

Die 6. Auflage enthält die Neuerungen zum RVG, die zum 01.09.2009 in Kraft getreten sind sowie erhebliche Erweiterungen der Abrechnungsfälle.

Vielen Dank an dieser Stelle auch von meiner Seite an die Autoren: Herr Bürovorsteher Hartmut Giebler, Herr Kollege Hänsel und Herr Kollege Dr. Ulrich Prutsch

Allgemein » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 24. Feb 2010

Zulässige E-Mail Werbung

Durch die UWG-Novelle 2009 wurden die Regelungen zur E-Mail-Werbung erneut verschärft. Konnte nach dem UWG 2004 die notwendige Einwilligung zur E-Mail-Werbung noch konkludent erteilt werden, so ist nach dem neuen UWG stets eine ausdrückliche Einwilligung nötig. Es ist deshalb wichtig zu wissen, ob das jeweils eingesetzte „opt-in“-Verfahren den Anforderungen an eine ausdrückliche Einwilligung genügt.

„single opt-in“
Beim „single opt-in“ wird die E-Mail-Adresse in ein Formularfeld der Webseite eingetragen. Die in dieses Formularfeld eingetragenen E-Mail-Adressen werden dann als Adressaten für Werberundmails genutzt. Da jedoch keine Überprüfung stattfindet, ob eine E-Mail-Adresse auch von ihrem jeweiligen Inhaber eingetragen wurde, ist von diesem „opt-in“-Verfahren abzuraten.

„confirmed opt-in“
Beim „confirmed opt-in“ wird zuerst ebenfalls die Adresse in ein Formularfeld eingetragen. An diese Adresse wird dann eine E-Mail geschickt, welche die Eintragung bestätigt. Der Empfänger der Bestätigung kann dann durch Klicken auf einen Link seine Adresse aus der Datenbank entfernen lassen. Bei diesem Verfahren muss der Empfänger selber tätig werden um seine E-Mail-Adresse auszutragen. Tut er nichts, so erhält er weiterhin Werbemails. Allein die Tatsache, dass er nichts unternimmt stellt jedoch keine ausdrückliche Einwilligung dar, so dass auch von diesem Verfahren abzuraten ist.

„double opt-in“
Beim „double opt-in“ wird nach Eintrag der E-Mail-Adresse ebenfalls eine Bestätigungsmail geschickt. Im Unterschied zum „confirmed opt-in“ muss der Empfänger hierbei jedoch einen Link anklicken, bevor er überhaupt zum Adressenkreis für Werbemails hinzugefügt wird. Da hier vom Empfänger ein aktives Handeln verlangt wird, bevor ihm Werbemails geschickt werden, kann man beim „double opt-in“ von einer ausdrücklichen Einwilligung ausgehen.

Im Ergebnis kann von anderen Verifizierungsmethoden als dem „double opt-in“-Verfahren nur abgeraten werden. Lediglich die ausdrückliche Antwort auf die Bestätigungsmail im „double opt-in“-Verfahren ist geeignet bei eventuellen Abmahnungen als ausdrückliche Einwilligung die Unzulässigkeit der E-Mail-Werbung entfallen zu lassen.

Allgemein » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 23. Feb 2010

re:publica 2010

Auch dieses Jahr findet wieder die re:publica wie gewohnt in Berlin statt. Die re:publica 2010 steht im April als Social-Media-Konferenz im Zeichen des Echtzeit-Web.

Tickets können hier gebucht werden. Das Programm wird bald dort zur Verfügung stehen, der Titel der Veranstaltung
– Mit “nowhere” befinden wir uns im Jetzt und Hier – und Nirgendwo. -
macht wie immer neugierig.

Die re:publica findet vom 14. – 16. April 2010 im Berliner Friedrichstadtpalast und der Kalkscheune statt und ich freue mich schon viele altbekannte Gesichter zu sehen!
re:publica2010

Allgemein » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 16. Feb 2010

Ausstellung “neue Realitäten”

Wir freuen uns über unsere derzeitige Ausstellung der Bielefelder Künstlerin Melanie Roolf in unseren Räumlichkeiten in Paderborn.

col - 0009

Die Ausstellung trägt den Namen “neue Realitäten” und umfasst eine Sammlung von ca. 200 liebevoll gefertigten Collagen.

“Klare, aber anonyme Momentaufnahmen aus der Zeit zwischen 1910-1949. In Collagen überarbeitet erzählen sie ihre eigene neue Geschichte. Sie verlassen die Vergessenheit und entfalten sich zu etwas Neuem. Ihren Charme und die Fähigkeit den Betrachter in einen Bann zu ziehen und zu fixieren haben sie dabei nicht verlernt…”

Allgemein » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 4. Dez 2009

Störung behoben!

Unsere technische Störung wurde mittlerweile behoben!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Allgemein » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 16. Sep 2009

Störungsmeldung

Wir haben gerade eine technische Störung unseres Telefonanschlusses in Hamburg.
Unter unserer Paderborner Nummer erreichen Sie uns jedoch ohne Probleme.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Allgemein » | Kommentar schreiben »

Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Sieling am 16. Sep 2009

Page 1 of 212»

Weitere Beiträge in den Archiven

Zum Seitenbeginn