Seit dem 01.11.2014 ist die letzte Änderung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten. Dem Verbraucher soll der genaue Grund und die Höhe der Forderung mitgeteilt werden, so dass ein Überprüfung der Forderung möglich ist, insbesondere soll hiermit…